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Nein, Amazon, wir haben kein Verständnis! (Update)

Auf der Suche nach einem Nexus 7 fanden wir bei amazon.de das richtige Angebot. Leistungsumfang und Preis des Geräts stimmten. Die Lieferung erfolgte schnell. Bis dahin war alles gut. Aber es fehlte die Rechnung.

Diese fehlt immer noch.

 

amazon.de macht während des Bestellvorgangs deutlich, dass man bei einem Marketplace-Anbieter bestellt. Welche Auswirkungen das Nicht-Bestellen bei amazon.de haben kann, lernen wir gerade schmerzhaft.

 

Die beiliegende Rechnung kam von dem Marketplace-Anbeiter. Diese Rechnung hatte formale Fehler und kann so nicht beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Über das zugehörige amazon.de-Formular  forderten wir bei dem Marketplace-Anbieter eine korrekte Rechnung an. Der Anbieter sandte uns die fehlerhafte Rechnung erneut zu und kommentierte:

Hallo,
Beigefügt ist Ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer.
Haben Sie einen großen Tag.
Sam

Wir schrieben Sam, dass eine eine korrekte Adresse, die Steuernummer, der angewandte Steuersatz und die Angaben zum Lieferdatum (Leistungsdatum) fehlten und forderten erneut eine korrekte Rechnung per Mail an.

 

Sam antwortete uns -- nicht mit einer Rechnung, sondern mit der Feststellung:

Hallo,
Es tut uns leid, aber zu diesem Zeitpunkt ist dies die einzige Rechnung, die wir anbieten können. Wir sind in der Mitte der Registrierung unserer MwSt. und sobald ihr das wir mit Ihnen eine Gesamtrechnung per E-Mail.
Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten.
Haben Sie einen großen Tag.
Sam

Nun, der Tag war nicht so groß. Wir baten amazon.de um Hilfe. Aber amazon fühlt sich für Rechnungen des marketplace-Anbieters nicht zuständig:

Ich habe den Verkäufer noch einmal gebeten, Ihnen umgehend eine Rechnung auszustellen, beziehungsweise Ihnen mitzuteilen, weshalb eine solche nicht erstellt werden kann. Bitte geben Sie dem Verkäufer 3 Werktage Zeit, um auf Ihre Anfrage zu antworten.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir hier keine weitere Vermittlerrolle einnehmen können.

 

Dies mündete wieder in der falschen Rechnung. Eine erneute Anfrage bei amazon.de brachte uns auch nicht weiter:

Ein Grund bei amazon.de zu kaufen, ist die hohe Prozessqualität. Dies ist in diesem Falle gebrochen. Unser Finanzamt wird kein Verständnis dafür haben, dass wir keine korrekte Rechnung beibringen.

 

Wir meldeten uns erneut bei amazon.de. Das Impressum des Marketplace-Anbieters enthielt nur die uns bereits bekannte E-Mail-Adresse. Daher wollten wir von amazon.de die vollständige postalische Adresse erhalten. Aber amazon.de sandte uns nur die uns bereits bekannte E-Mail-Adresse zu.

 

So besitzen wir keine ladungsfähige Adresse des Anbieters und haben keine formale Möglichkeit, die korrekte Rechnung postalisch bei ihm anzufordern.

 

Im amazon.de-Marketplace gibt es also Anbieter, die nicht korrekte Rechnungen ausstellen und die ohne formale Impressumsausgaben auskommen.

 

Unserer Meinung nach ist es Aufgabe von amazon.de, für Marketplace-Anbieter sicherzustellen, dass rechtlich verpflichtende Daten im Impressum aufgeführt werden.

 

Bei uns bleibt das Gefühl, dass amazon.de mit Marketplace-Anbietern für ein umfassendes Angebot sorgt -- aber nicht die gewohnte Prozess- und Einkaufsqualität sicherstellt.

 

Unsere Enttäuschung hat sich inzwischen in echten Ärger gewandelt. Der konkrete Ärger wird flankiert von der Erkenntnis, dass amazon.de uns beim Lösen des Problems nicht hilft. Unserer Ansicht nach sind das Risiko und der zusätzliche zeitliche Aufwand zur Prüfung dieser Impressumsdaten zu hoch, um zukünftig Angebote von Marketplace-Anbietern auf amazon.de wahrzunehmen. Wir werden dort nicht mehr bestellen.

 

Und nein, amazon.de, für den gesamten Vorgang haben wir kein Verständnis. Hier brilliert das Unternehmen amazon.de nicht -- und konterkariert unserer Meinung nach das Bestreben, das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt werden zu wollen.

 

Hinweis (Update 17. Juli 2016, 14.58): Auf Anmerkung eines BlogLesers hin (siehe Kommentar #30) haben wir eine pauschalierende Empfehlung gegen den Kauf bei Marketplace-Anbietern gegen die Empfehlung ausgetauscht, die Impressumsdaten vor Kauf bei Marketplace-Händlern zu kontrollieren. Unser Ärger richtet sich gegen amazon.de -- und nicht pauschal gegen Marketplace-Anbieter. Amazon.de unterläuft unserer Meinung nach den eigenen Anspruch, "kundenfreundlichstes Unternehmen der Welt" zu werden. 

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Kommentare: 93
  • #1

    Turin (Samstag, 28 Juni 2014 16:04)

    Oh je, die 179€ über drei Jahre nicht abschreiben zu können, wird euch sicher in den finanziellen Ruin treiben. Amazon ist inzwischen vergleichbar mit ebay. In Zukunft einfach darauf achten, bei Amazon direkt zu bestellen.

  • #2

    Judith Andresen (Samstag, 28 Juni 2014 16:18)

    Der eigentliche Ärger entsteht aus der Diskrepanz zwischen der Zielaussage "Wir wollen das kundenfreundlichste Unternehmen werden" und der E-Mail-Antwort des Supports: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Vermittlerrolle einnehmen könnten".

    Wir haben jetzt gelernt, nur bei amazon.de direkt zu bestellen.

    Der finanzielle Schaden hält sich in Grenzen. Wir können die Vorsteuer so nicht ziehen -- die Abschreibung sollte als Brutto-Ausgabe möglich sein. Insofern ist das nicht der Auslöser für den Ärger.

  • #3

    Berliner Graubart (Mittwoch, 10 September 2014 16:27)

    So gut ist die Idee von Direktbestellungen bei Amazon nun auch wieder nicht. Handelt es sich doch um ein Unternehmen, das (legal?) Steuern hinterzieht und seine Mitarbeiter knechtet.

    Wie soll ein solches Unternehmen kundenfreundlich werden?

  • #4

    H. Kirsch (Montag, 29 September 2014 03:21)

    Schade , das Herr/Frau Turin nicht den Unterschied zwischen USt und Abschreibung kennt, da wären und solche Kommentare erspart....

  • #5

    M.F. (Dienstag, 02 Dezember 2014 08:34)

    Es kann nicht sein, dass man der Rechnung hinterherlaufen muss - habe diese Erfahrung mit mehreren Bestellungen bei Amazon jetzt auch gemacht und werde zukünftig nicht mehr dort bestellen wenn es sich vermeiden lässt.
    Rechnungen werden rechtlich für viele Dinge benötigt:
    Kaufnachweis(!), Umsatzsteuererstattung, Absetzen etc.
    Dass es Amazon beim Verzicht auf Papierrechnungen um Umweltschutz geht da lach ich mich ja schlapp - das stört sie bei den Werbeflyern ja auch nicht, oder?

  • #6

    Matthias (Donnerstag, 09 April 2015 21:59)

    Ich hatte den Fall auch schon öfter und habe falsche Rechnungen erhalten, trotz dem Hinweis beim Kauf "der Artikel wäre inklusive MwSt".
    Ich habe dann oft den Artikel wieder auf Kosten von Amazon oder des Verkäufers zurück geschickt. Im letzten Fall habe ich eine negative Bewertung beim Verkäufer hinterlassen, die einige Tage später gelöscht wurde. Begründung: Ich hätte eine Rezension für einen Artikel erstellt und keine Verkäuferbewertung.
    Das ich lediglich rein geschrieben habe, dass der Verkäufer keine gültige Rechnung ausstellen kann, ignorierte Amazon vehement. Ich habe dem Unternehmen in diversen Mails Zensur und Verfälschung des Bewertungssystems unterstellt und eine Überprüfung der Marketplace Händler gefordert. Abgespeist wurde ich immer wieder mit teilweise nicht passenden Textbausteinen. Meine Bewertung zum Verkäufer wurde bis heute nicht wieder online gestellt und er treibt munter weiter sein Spiel. Seitdem bestelle ich entweder komplett woanders, wenn es die Möglichkeit gibt, oder nur wenn der Verkauf auch durch Amazon läuft. Alles andere ist vergeudete Zeit und Mühe.

  • #7

    Judith Andresen (Freitag, 10 April 2015 07:15)

    Wir haben eingestellt, bei amazon zu bestellen.
    Der Ärger war uns zu groß.

  • #8

    Andy (Mittwoch, 15 Juli 2015 13:19)

    Wir haben in den letzten zwei Monaten ca. 50 Artikel (verteilt auf ca 15 Bestellungen) über Amazon gekauft. Auch wir haben das Problem, daß wir nicht für alle Positionen eine ordentliche Rechnung erhalten haben. In einigen Fällen haben wir auch nur einen Kaufbeleg, weil uns der Marketplace-Händler trotz mehrerer Anfragen nicht übersandt hatte.

    Dieses könnte man dem Finanzamt gegenüber wenigstens entsprechend erläutern und nachweisen. Das eigentliche Problem ist jedoch das totale Chaos, was die Abbuchungen betrifft. Hier werden teilweise mehrere Lieferungen gesammelt abgebucht bzw. die Rechnungsbeträge durcheinandergewürfelt. Hier wird mal Position 3 und 7 einer Rechnung zusammen mit einer Belastung eines anderen Anbieters abgebucht. Die restlichen Positionen dann am nächsten Tag. Teilweise haben wir doppelte Belege (vom amazon UND vom Händler) und in anderen Fällen haben wir nur eine Abbuchung ohne Beleg.

    In dieser Sache haben wir jetzt ca. zwei komplette Arbeitstage investiert und der Steuerberater wird diesen Mehraufwand selbstverständlich auch berechnen.

    Des Weiteren jedes Jahr der gleiche Ärger mit der Prime Abbuchung (hier gibt es auch nur eine Quittung, aber keine Rechnung).

    Das ist für uns nunmehr der Grund weitestgehend bei anderen Händlern zu bestellen. Sofern wir doch auf Amazon zurückgreifen, bestellen wir hier künftig nur noch Position für Position separat, auch wenn hier dann ggf. Zusatzkosten anfallen.

    Das ist immer noch billiger als der Ärger mit Amazon. Heute hatte ich schon wieder das Problem, daß ein gekauftes Buch (alles über Amazon direkt) ohne Rechnung kam. Der Link "Rechnung drucken" funktioniert auch nicht. Deshalb heute Früh ein Mail an den Amazon-Support geschickt, bisher ist auch noch nichts von denen gekommen.

    Wir möchten bestellen, sicher bezahlen, eine schnelle Lieferung mit ordentlicher Rechnung und im Garantiefall keinen Ansprechpartner aus Ostchina, sondern raschen Service haben. Hierfür bezahlen wir dann gerne auch etwas mehr. Wobei auch andere Shops teilweise erstaunlich gute Preise haben...

  • #9

    Danny (Donnerstag, 27 August 2015 11:59)

    Ich glaube Sie wissen nicht wie Amazon funktioniert. "Direkt" bei Amazon kaufen, sprich "Versand erfolgt durch Amazon" und "Verkauf und Versand erfolgen durch Amazon" sind 2 verschiedene Dinge.
    Auch wenn Amazon den Versand übernimmt, werden Sie die Rechnung vom Verkäufer erhalten, da Amazon nur den Versand aus dem Warenlager ausführt und nicht der eigentliche Verkäufer ist. Der eigentliche Verkäufe sendet seine Waren in das Amazon Lager, damit Amazon die Lagerung und Lieferung übernimmt.
    Anders ist es wenn Amazon auch als Verkäufer auftritt (Was aber nicht bei all zu vielen Artikeln der Fall ist -verglichen zum Gesamtangebot-)

  • #10

    PeeWee (Freitag, 04 September 2015 18:00)

    Na war ja klar, warum soll es nur mir so gehen. Es ist echt eine Plage, sich die ganzen Rechnungen selbst zusammen zu suchen, anzufordern, auf die Antworten (oder nicht-) der Händler zu warten, die E-Mail History zu checken, ob nicht doch eine E-Mail Rechnung eingegangen und übersehen worden ist, und so weiter.

    Umfangreichere Bestellungen können in der Nachbereitung echt aufwändig werden. Dabei geht es auch nicht darum (wie oben genannt), dass mal eine Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann. Aber eine Vorsteuer hier, eine da, eine vor 'nem Vierteljahr, da wird es langsam ärgerlicher.

    Ich frage mich gerade, ob eine Bestellübersicht wenigstens als Quittung benutzt werden kann, wenn sie unterhalb der Rechnungspflicht liegt.

  • #11

    Harry (Dienstag, 20 Oktober 2015 15:24)

    guter Beitrag, dem ich 100% zustimmen kann. Wer eine Rechnung bei Amazon braucht ist arm dran. Wer zeigt das mal am Finanzamt an ?

  • #12

    Hans-Ulrich Weigel (Donnerstag, 12 November 2015 14:55)

    Amazon gibt auf der Artikelseite an "Preis incklusive MWSt". Man bekommt aber dann die Ware z. B. von einem Subunternehmen mit Sitz in Schanghai (merkwürdigerweise aus einem Lager in Deutschland) über Nacht geliefert, oder von einem deutschen Kleinunternehmer, der umsatzsteuerbefreit ist. Ergebnis: Die 19 % Vorsteuerabzug gehen verloren, und man hat die Ware im Endergebnis teurer gekauft als bei Konkurrenzunternehmen. Das ist mir mehrmals passiert und nach meiner Kenntnis eindeutig illegal und wettbewerbsverzerrend. Ich hoffe, das bald jemand mal einen Musterprozess durchzieht und Amazon eins auf den Deckel kriegt.

  • #13

    Brinkmann (Freitag, 20 November 2015 10:32)

    Wenn wir keine Rechnung bekommen gehen wir so vor.
    1. Wenn Ware ohne Rechnung kommt, Rechnung anfordern, 3 Tage Zeit geben.
    2. Wenn dann keine Rechnung, nochmals anfordern, mit dem Hinweis, bei Nichtaustellung der Rechnung machen wir Meldung ans Finanzamt, mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung.
    Meistens klappt das.
    3. Wenn dann immer noch keine Rechnung, schicken wir die Ware zurück und machen eine Meldung an unser Finanzamt.
    Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung müssen die sich dann darum kümmern. Der Lieferer bekommt dann viel Spass.
    Man muss natürlich am Ball bleiben und zeitnah reagieren.

  • #14

    Mark Muschiol (Dienstag, 24 November 2015 10:36)

    Ich beobachte seit längeren selbige Verfahrensweise von Markplace Händlern die über Amazon lagern und versenden, ebenfalls zu meinem Ärger. Ich habe diesbezüglich auch gerade mit dem FA telefoniert, der Mitarbeiter konnte mir, obwohl er sich sehr bedeckt hielt, allerdings auch keine steuerkonforme Verfahrensweise, außer die Kleinunternehmer Regelung (17.500€ Umsatz) dies rechtfertigen würde.
    Wollte sich aber auch mal mit der Sache beschäftigen und die Rechnung haben.
    Evt sollten dies alle betroffenen machen

  • #15

    Hans-Ulrich Weigel (Donnerstag, 10 Dezember 2015 18:51)

    Die Mogelei mit den fehlenden Rechnungen wird immer dreister betrieben. Neuestes Beispiel: das Abonnement von Kindle Unlimited. Amazon belastet meine Kreditkarte mit monatlich EUR 9,99. Auf der Abrechnung erscheint nur "Amazon Downloads, Amazon.de, LUX". Dass das für das Kindle-Unlited Abo ist, muss man erst mühsam selber rausfinden. Und dann kommt der Hammer: Als ich nach einer Rechnung fragte, um sie als Freiberufler steuerlich absetzen zu können, kam erst mal eine Warnung: "Eine Amazon Prime-Mitgliedschaft ist nur für Endverbraucher ab 18 Jahren möglich, die Amazon Prime für private Zwecke nutzen; sie ist nicht möglich für Unternehmen, juristische Personen oder für Kunden, die Produkte zur geschäftlichen oder institutionellen Nutzung oder zu Wiederverkaufszwecken erwerben." Darauf schrieb ich, dass ich auf einer Rechnung bestehe, wie ich sie selbstverständlich auch bei anderen Abos wie Zeitschriften usw. bekomme und drohte mit Meldung ans Finanzamt. Darauf kam die Antwort, ich könne die Rechnung unter einem Link herunterladen. Doch dieser Link erwies sich als Sackgasse - dort stand wieder nur, es werde keine Rechnung ausgestellt. Fazit: Amazon fühlt sich sehr sicher, mit solchen Tricks bei den Steuerbehörden durchzukommen. Geht das alles am Finanzamt vorbei? Ich schätze mal, in ihrem Mutterland USA würden sie das nicht wagen.

  • #16

    Marco (Dienstag, 05 Januar 2016 21:37)

    Hätt ich das nur mal vorher hier gelesen, denn so bin ich ebenfalls voll in die "Rechnungsfalle" getappt. Habe damals einen Drucker gekauft ( vor ca. 6 Monaten ) und jetzt hat er seinen Geist aufgegeben. Eine Rechnung habe ich bis heute allerdings nicht erhalten und bei der Lieferung auch nicht drauf geachtet. Jetzt benötige ich diese aber für die Rücksendung laut Verkäufer, eine Rechnung will er mir aber nicht ausstellen, da er diese "ausserhalb" archiviert ??? Was für ein Sinn macht ein Archiv, wenn man nicht drauf zugreifen kann ? Laut Gesetz ist er verpflichtet mir auf Anfrage eine Rechnung zukommen zu lassen, nur hält er sich nicht daran. Und Amazon verhält sich genau wie bei obigen Beispiel von Frau Andresen. Fühle mich nicht nur vom Verkäufer sondern Amazon gleich mit "verarscht", weil man sich einfach nur feige rausredet und keine echte Hilfe anbietet. Von wegen kundenfreundlichstes Unternehmen. Solchen schwarzen Verkäuferschafen müßten diese eigentlich Druck machen und verwarnen.

  • #17

    Marco (Mittwoch, 06 Januar 2016 11:47)

    Nachtrag: Nachdem ich beim Verkäufer ordentlich Druck gemacht habe, geht es jetzt anscheinend doch und man sucht für mich die Rechnung raus. Ändert aber nichts an der Tatsache das Amazon in solchen Fällen definitiv keine Hilfe darstellt. Man ist auf sich allein gestellt.

  • #18

    Tarantelix (Donnerstag, 21 Januar 2016 13:53)

    Es kommt noch besser: Stell Dir vor, Du bist so ein Kleinunternehmer, sagen wir mal einer mit Umsatzsteuer-ID für innereuropäische Geschäfte. So, jetzt kassiert kassiert Amazon ja von Dir für jeden Verkauf eine fette Gebühr, für jeden Verkauf einzeln. Wie buchst Du jetzt? Amazon sitzt im Ausland, aber im innereuropäischen Raum, der Kunde jedoch im Inland. Wieviel hat der Kunde Brutto und Netto und Versand (!!!) eigentlich insgesamt bezahlt, wieviel davon ist welche Umsatzsteuer?
    Da ist der Haken - die kleinen Händler werden ebenfalls irre am System Amazon und das Finanzamt genauso. Die nutzen jeden juristischen und buchhalterischen Trick, um hart an der Kante jeden Cent abzusaugen. Bei Verkäufern, bei Käufern, wie bei ihren eigenen Arbeitern.

  • #19

    Johannes Jarolim (Montag, 01 Februar 2016 09:57)

    Bin zwar kein Jurist - meine aber, dass der Vermittler hier sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden müsste. Es kann imho nicht angehen, dass (in meinem Falle chinesische) Firmen über eine von Amazon bereitgestellte Plattform im europäischen Raum verkaufen, ohne Abgaben zu bezahlen und gesetzliche Verfahren wie die korrekte Rechnungslegung, Impressumspflicht, etc einzuhalten.

    Wer dem Kunden etwas verkaufen möchte, muss sich an die Regeln im Zielmarkt halten. Ist natürlich auch Schuld unserer eigenen Gesetzgebungen, dass das überhaupt legal ist bzw. nicht verfolgt wird ... stellt aber meiner Meinung nach in dem Ausmaß eine grobe Wettbewerbsverzerrung dar.

    Nicht nur als Konsequenz daraus vermeide ich zukünftig falls möglich bei globalen Gewinn-Verschiebern einzukaufen. Ich suche mir dann lieber Firmen aus, die zu klein sind, um sich Heerscharen von Steuerberatern und Firmenniederlassungen in Irland oder Luxenburg leisten zu können.

    Wer trotzdem dort einkauft, zahlt im Endeffekt doppelt: Das zweite Mal indirekt über erhöhte Abgaben an den eigenen Staat, die sich diese wieder von uns - den Steuerzahlern holt.

  • #20

    Martin (Freitag, 05 Februar 2016 21:05)

    Ich habe gerade auch mal wieder ähnliche Probleme mit Amazon.
    Tablet bei Marketplaceanbieter gekauft, Versand erfolgte am nächsten Tag durch Amazon.
    Eine Rechnung habe ich nicht bekommen, auf Nachfragen reagiert der Verkäufer nicht und ich habe überhaupt keine Kontaktdaten des Verkäufers (bei Amazon nichts hinterlegt). Ich weiß also nicht einmal, ob der Verkäufer im Ausland sitzt oder nicht.
    Amazon weigert sich, mir auch nur mitzuteilen, wer mein Vertragspartner ist. Die müssten es wissen, schließlich geben die dem mein Geld.
    Natürlich stand da wieder, dass der Preis die MwSt. enthält. Aber einen Nachweis darüber bekomme ich nicht.
    Email-Anfrage an Amazon sind völlig sinnlos, da bekommt man nur immer wieder die gleichen - meist unpassenden - Textbausteine.


    Also macht Amazon offenbar folgenlos immer wieder dies:
    1. Es werden Marketplaceanbieter akzeptiert, die der Impressumspflicht nicht nachkommen. Amazon weigert sich selbst auf Nachfrage eine Adresse der vertragspartners mitzuteilen. Das halte ich für Beihilfe zu Verstößen gegen das UWG.
    2. Es wird behauptet "Preis incl. MwSt.", u.U. bekommt man aber eine Rechnung ohne MwSt. von einem ausländischen Händler. Das halte ich für einen Verstoß gegen das UWG.
    3. Im Fall des Versands aus dem deutschen Amazonlager aber Verkäufer in China wird zwar sicher von irgendjemanden die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt (sicher auf Grundlage eines sehr niedrigen Werts), der chinesische Verkäufer müsste dann in Deutschland auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer zahlen. Das passiert mit Sicherheit höchst selten. Amazon weiß das und das einzige was die dagegen tun ist, Verkäufer darauf hinzuweisen, dass diese selbst für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zuständig sind. Ich halte das für Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

    Das Problem ist, dass sich offenbar selbst die Steuerbehörden an den Giganten Amazon nicht so recht herantrauen. Wettbewerbshüter und Verbraucherzentralen schon gar nicht.
    Und die Betroffenen können es sich schon gar nicht leisten, gegen Amazon und die von Amazon beauftragte Anwaltsarmada vorzugehen.

    Irgendwi werde ich das Gefühl nicht los, wer genug Wirtschaftsmacht hat, braucht sich um Gesetze nicht mehr zu kümmern. Und alle schauen weg.

  • #21

    Stephan K. (Samstag, 13 Februar 2016 02:51)

    Hallo allerseits,

    ich bin selbst Marketplace Händler und suche derzeit vergeblich nach Informationen, die ich ein einziges Mal gelesen habe, nun aber nicht mehr finden kann.
    Für eine Lieferung beispielsweise in ein Drittland wird keine USt. abgeführt, diese wird jedoch nach den Amazon-Regeln "inkl. MwSt." beim Einkaufen bezahlt. Die Lösung: Die Umsatzsteuer wird an den Kunden erstattet, die Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellt. Zu Lasten des Verkäufers, denn Amazon kassiert bei jeder Geldbewegung eine Provision.
    Das ist zwar, wie sehr weit oben angeführt, oftmals nicht sehr viel bei der Umsatzsteuer, aber in der Summe häuft es sich natürlich.
    Nun sagt Amazon zu diesem Punkt: Der Kunde muss sich die Umsatzsteuer selbst zurückholen. Also einmal beim zuständigen Finanzamt, dann natürlich nochmal die Zollgebühren bzw. Einfuhrumsatzsteuer korrigieren lassen. Guter Service ist das nicht.
    Entweder der Verkäufer erstattet und bietet so ein "gutes" Einkaufserlebnis auf seine Kosten oder der Käufer ist ggf. verärgert und bewertet schlecht, weil er erstmal zu viel zahlen muss und dann die ganze Arbeit hat.
    Gelesen und nun nicht mehr gefunden, ist die Aussage, dass man sich bei Amazon zwecks Umsatzsteuerrückerstattung melden muss - leider Fehlanzeige, was die unübersichtliche Hilfeseiten bzw. der Service hergibt. Vielleicht habe ich es aber lediglich noch nicht gefunden :D

    Eine ordentliche Rechnung gibt es bei mir übrigens immer direkt beim Versand per E-Mail, da nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Kundschaft eine Rechnung benötigt. Dass es so viele Probleme mit fehlenden oder falsch ausgestellten Rechnungen gibt, wundert mich sehr. Da hätte ich die Situation ganz anders eingeschätzt, vor allem mit Amazon im Nacken des Händlers.
    Völlig richtig hingegen ist jedoch, dass Amazon m.M.n. hauptsächlich an Umsatz interessiert ist und das möglichst größte Angebot im Internet haben möchte.
    Dass seit des "Verifikationsprozesses" überhaupt fehlerhafte Impressen zugelassen werden, ist ein blanker Hohn für "Recht und Ordnung" und ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz - denn Amazon hat eine Bankenlizenz und muss wissen, mit wem sie Geschäfte macht. Die deutschen Händler werden in den Offline-Status versetzt, sobald man eine Kleinigkeit am Impressum verändert und müssen den bis zu sechswöchigen Verifikationsprozess erneut durchlaufen...

  • #22

    Barack O. (Montag, 15 Februar 2016 00:16)

    Dieser Eintrag ist diesbezüglich auch interessant:
    http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-20-Amazons-unfaires-China-Business-2794664.html
    Wenn man dann noch bedenkt, dass diese US-Firmen mit einem Steuersparmodell Namens 'Dutch-Sandwich With A Double Irish' für Ihre Geschäfte weniger Steuern zahlen als jeder andere:
    Laut "Guardian" hat der Konzern in Großbritannien in den vergangenen drei Jahren zwischen 7,6 und 10,3 Milliarden Pfund umgesetzt. Gemessen an der durchschnittlichen Marge des Unternehmens - sie liegt bei 3,5 Prozent - wären zu versteuernde Gewinne von 266 bis 360 Millionen Pfund angefallen. Und damit Unternehmensteuern von rund hundert Millionen Pfund. Tatsächlich aber habe das Unternehmen in den vergangenen neun Jahren insgesamt nur drei Millionen Pfund Unternehmensteuer gezahlt.
    Was hier nachzulesen ist:
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/amazon-grossbritannien-unternehmensteuer-a-826018.html
    Und daran wird sich auch nichts ändern, auch wenn unsere Massenmedien uns versuchen das anders zu verkaufen, siehe hier:
    http://www.golem.de/news/steuertricks-amazon-de-will-gewinne-in-deutschland-versteuern-1505-114250.html
    Berücksichtigt man dann noch die moderne Sklavenhaltung in den 'Erfüllungs-Zentren' (für die Mitarbeiter erfüllt sich da sicherlich nichts positives :),
    fragt man sich eigentlich nur noch, warum wir so dumm sind, trotzdem weiter dort zu kaufen!

  • #23

    E.B. (Montag, 22 Februar 2016 08:29)

    Hallo,

    ich verstehe nicht, wie auch Privatkunden auf eine Rechnung verzichten können?
    Eine Rechnung brauche ich, um ein Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können.
    Als Marketplacehändler der keine Rechnung erstellt, windet mansich sozusgen aus der Gewährleistung/Garantiepflicht.
    Bei jedem Einkauf an der Tankstelle bekomme ich eine gültige Rechnung/Bon mit ausgewiesenem Datum und MwSt. aber bei Amazon Marketplace darf man auf Kosten der Kunden machen was man will?
    Ist es um die wirtschafliche Bildung der deutschen Bürger wirklich so schlecht bestellt?

  • #24

    Tody (Donnerstag, 25 Februar 2016 12:26)

    Unfassbar was Amazon sich hier rausnimmt. In der Tat scheint es was die Rechnungen angeht darum zu gehen, möglichst intransparent zu sein, damit sich das Finanzamt und der Gesetzgeber nicht die Mühe macht, das in geregelte Bahnen zu lenken.

    Es darf schlichtweg nicht sein, dass hier v.a. chinesische Anbieter ohne Impressum, ohne Gewährleistung, ohne Garantie und ohne Widerrufsrecht und korrekte Rechnung ware über Amazon verkaufen dürfen.

    In der Tat tritt Amazon nach außen hin als Verkäufer auf und es ist ja auch Amazon (sitzend im nach-wie-vor Steuerparadies Luxemburg um Steuern zu sparen!) die hier als Verkäufer auftreten, immerhin findet das Angebot auf deren Seite und Namen und auch die Abbuchung von Amazon statt.

    Hier ist dringend der Gesetzgeber gefordert umgehend nachzubessern. Es werden hier 100.000ste wenn nicht Millionen Kunden um Ihre Recht geprellt. Zusätzlich erleiden die hiesigen Händler einen ABNORMEN Wettbewerbsnachteil. Diese müssen Mehrwertsteuer abführen, Garantieleistungen erbringen, Umtauschen und Widerrufsrechte beachten und selbstverständlich versteuern Sie Erträge in Deutschland. Von Lagerund, Ansprechpartner und Arbeitsplätzen ganz zu schweigen...

    Nur so lange kein Druck gemacht wird - gerade was China Verkäufer auf Amazon angeht - so lange wird sich hier nichts ändern. Amazon sitzt das bequem aus. Aktienkursbewertungen machen es möglich....

    PS: Klar, es wird immer auch einen Haufen Ignoranten geben, die sich für besonders schnittig marktliberal halten und alle anderen gängeln hier nicht anerkennen zu können... usw usw aber am Ende kommt die Lawine bei Jedem an. Und ist das Monopol erst groß genug wirds ganz bitter (von allen verlorenen Arbeitsplätzen bis dahin ganz zu schweigen). Davon abgesehen wir sind in einem Rechtsstaat - da haben sich auch Großkonzerne daran zu halten - wie alle anderen ja auch!

  • #25

    Dirk (Sonntag, 28 Februar 2016 17:14)

    Bin gerade hier gelandet, weil ich ähnlichen Ärger habe.

    Der Witz ist, die Ware (ein USB-C Adapter für 50 Euro) kam aus Deutschland, im Angebot steht inkl. MwSt. . Eine Rechnung mußte angefordert werden und dann sehe ich, dass im Impressum eine chinesische Anschrift steht. Die Rechnung kam witzigerweise vom Hersteller des Produktes aus den USA - natürlich netto ohne MwSt. Ausweis oder deutscher Steuernummer.

    Die Ware wurde aber gar nicht aus dem Ausland (und schon gar nicht Nicht-EU-Ausland) zu mir geschickt, sondern aus einem Amazon Center in Deutschland . D.h. der Anbeiter verkauft Waren in Deutschland bzw. innerhalb der EU und führt vom Erlös keine Umsatzsteuer ab, wie es eigentlich Vorschrift ist.

    Das ist schlichtweg Umsatzsteuerbetrug zu dem Amazon Beihilfe leistet!

    Ferner könnte Amazon dem ganzen Kundenfrust entgegen wirken, wenn diese Plattform endlich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen würde, z.B. zur Impressumspflicht. Das man die Anbieterkennzeichnung erst durch einen Klick angezeigt bekommt, ist in Deutschland unzulässig. Deutsche Händler werden deswegen reihenweise abgemahnt und ziehen sich zwangweise von Amazon zurück, weil ein rechtlich konformes Verkaufen dort u.a. deswegen nicht möglich ist.

    Einem Ausländischen Unternehmen passiert i.d.R. nichts, weshalb sich Amazon Marketplace langfristig zu einer Schmuddelplatform entwickeln wird.

    Bei eBay ist das schon seit einiger Zeit deutlich besser geregelt.

    Es geht also nicht nur darum, dass ich keine Vorsteuer ziehen kann, sondern auch darum, dass diese Händler sich die Taschen mit Steuerbetrug voll machen.

  • #26

    D. (Mittwoch, 20 April 2016 15:03)

    Was erwartet Ihr denn? Wenn man beim China Händler einkauft, der die Ware bereits illegal (unter Wert verzollt) bei Amazon eingelagert hat, eine China Adresse hat. Er interessiert sich für keine Rechnungen und Steuern. Bedauerlicherweise ist dies auch den meisten Endkunden egal, wenn keine Rechnung kommt. Hauptsache der Preis stimmt. Europa wird sowohl vom westen als auch vom osten über den Tisch gezogen, egal ob politisch oder wirtschaftlich.

  • #27

    MW (Sonntag, 15 Mai 2016 20:08)

    Bin für eine GmbH auch in diese Market place Falle getappt!! Obwohl in Artikelbeschreibung "Rechnung mit MwSt." und unterm Artikel "alle Preise inkl. MwSt." stand, kam keine Rechnung. Trotz mehrfacher Telefonate und Schriftwechsels mit Amazon(ein Profil des Verkäufers war nicht angelegt) am Ende nur lapidare E-Mails ohne Erfolg. Für mich ist dies unlauterer Wettbewerb in Reinform! Und scheinbar 19% mehr Ergebnis...

  • #28

    NTR (Mittwoch, 01 Juni 2016 20:07)

    Hallo zusammen, auch ich bin einmalig in die Marketplace Falle getappt. Da ich für eine GmbH einkaufe ist es natürlich wegen einer fehlenden Rechnung und damit auch die Möglichkeit die USt geltend zu machen besonders ärgerlich. Zum Glück hielt sich der Betrag in Grenzen. Seit dem bestelle ich nur noch entweder direkt bei Verkäufer Amazon oder schaue bei Marketplace im Impressum, dass die Firma ebenfalls eine GmbH ist und Steuer-ID sowie Anschrift hinterlegt ist. Bisher war das mein Erfolgsrezept, denn hier hatte ich dann nie wieder Probleme mit Rechnungen, auch wenn ich diese ein- oder zweimal anfordern musste.

  • #29

    Marc (Samstag, 02 Juli 2016 20:36)

    Hallo alle!
    Ich habe nunmehr auch das Problem, keine Rechnung erhalten zu haben. Grundsätzlich ist es aber gesetzlich geregelt, eine ordnungsgemäße Rechnung bei Warenverkauf in Deutschland ( mein "Händler" ist aus Deutschland ) zu stellen. Und dies ohne extra Anforderung! Wie hoch mag da wohl die Dunkelziffer sein von Kunden, die ihre Rechnung nicht "extra" anfordern? Sicher eine sehr gute Möglichkeit, viel Schwarzgeld zu generieren. Einfacher gehts ja kaum. Es wird Zeit, das die Steuerfander in Deutschland da mal systematisch gegen vor gehen.

  • #30

    Jörg (Sonntag, 17 Juli 2016 04:47)

    Sagen Sie, spinnen Sie vollkommen, hier generell abzuraten bei Marketplace-Verkäufern zu kaufen und alle Verkäufer "über einen Kamm" scheren!? Dann lesen Sie mal besser, was Sie bei der Anmeldung als KÄUFER bei Amazon bestätigen, wenn Sie sich jetzt hier beschweren und genau genommen ILLEGALERWEISE alle Marketplace-Verkäufer verleumden und ihnen Schaden zufügen, indem Sie jedem Ihrer Leser raten nicht bei denen zu kaufen!!! Käufer können ja wohl schön selbst nachsehen, was im Impressum des Verkäufers steht! Es ist genau genommen NICHTS ANDERES als wenn Sie irgendwo im Internet in einem Shop einkaufen und derjenige ein fehlendes oder mangelhaftes Impressum hat, da hat auch der Käufer zuzusehen, wo er einkauft, das ist auf Amazon nicht anders und bei Ebay ebenso. Und was nebenbei bemerkt ebenso Schwachsinn ist, dass Amazon einen im Regen stehen lässt! Mag sein, dass Amazon einen nicht direkt bei der Rechnung weiterhelfen kann, aber wenn man keine korrekte Rechnung bekommt, eröffnet man eben einen A-Z Garantieantrag und bekommt sein Geld zurück und schickt die Ware zurück, DIES ermöglicht einem Amazon IMMER, auch bei Marketplace-Anbietern, wie ich es im Übrigen auch bin.

    Und nun verlange ich von Ihnen, dass binnen 7 Tagen Ihr Artikel gelöscht wird, da SIE damit illegal handel, weil Sie damit allen Marketplace-Verkäufern schaden, indem Sie allesamt mit diesem Artikel verleumnden! Was Sie hier schreiben, hat nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun, sondern Sie verleumnden anhand eines unglücklichen Falles alle anderen zu Unrecht mit UND "meinen" nicht nur, sondern raten sogar allen Lesern ab bei (allen) Marketplace-Verkäufern zu kaufen!

    Wenn nicht binnen 7 Tagen Ihr Artikel gelöscht ist, werde ich gegen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten!

    Mit freundlichen Grüßen
    Jörg, ein Marketplace-Verkäufer

  • #31

    Thomas (Dienstag, 02 August 2016 10:37)

    Jeden Monat, wenn ich Buchführung mache, ärgere ich mich über fehlende Rechnungen bei den Amazon Bestellungen. Ich habe erheblich mehr Aufwand für die Buchführung. Wir kaufen viel in Amazon, und viel kommt eben vom Marketplace.
    Es wäre ein leichtes für Amazon zu verlangen, dass für alle Waren vom Verkäufer die Rechnung online hinterlegt werden muß.
    Da Amazon offensichtlich die vielen Verkäufer wichtiger sind, die keine Rechnung erstellen können oder wollen, als die Käufer die eine ordentliche Buchführung erstellen müssen, wird sich Amazon mit diesem schlechtem Service im geschäftlichen Bereich nicht richtig durchsetzen können.

  • #32

    Martin Scott (Donnerstag, 11 August 2016 12:39)

    Ich teile die Verärgerung und auch das Unverständnis voll und ganz. Mir ist haargenau das selbe passiert. Ärgerlich dabei ist am Ende tatsächlich am wenigsten, dass man keine ordentliche Rechnung in der Hand hat, sondern dass man sich von amazon wie "eine heiße Kartoffel fallen gelassen" fühlt. Dem Blogeintrag hinzufügen würde ich gerne noch, dass es einem Einkäufer auf amazon erst einmal schnuppe sein muss, wer am Ende der Verkäufer ist - wenn es doch amazons "Laden" ist, den man betritt. Da gehe ich noch weiter, als der Blogeintrag. Ich fand bei meinem Einkauf, der so endete, jedenfalls kein großes Reklameschild "Für diesen Einkauf übernimmt amazon keine Haftung! Achtung also beim Shoppen!".

  • #33

    Hans-Ulrich Weigel (Donnerstag, 25 August 2016 14:31)

    Gerade kam das Lock-Angebot für Cloud Drive: 3 Monate kostenlos unbegrenzter Speicherplatz für Fotos, Videos udn Dateien, danach 70 EUr pro Jahr.
    Auf meine Fragen erfuhr ich dann, wo dabei der Haken ist:
    1. Videos und Audiodateien können Sie abspielen wenn Sie kurzer als 20 Min sind und Hochladen Sie die gleichen jeder Grüße
    2. Textdokumente können Sie Hochladen aber leider unterwegs nicht bearbeiten
    3. Eine Rechnung gibt es nicht
    Besonders der letzte Punkt empört mich: Eine Rechnung gibt es nicht. Wie ist das möglich in diesem meinem Land, wo jeder sich an die Steuergesetz halten muss, aber Amazon offensichtlich nicht? Wo kann ich das melden, um das zu unterbinden?

  • #34

    MS (Samstag, 24 September 2016 11:05)

    Hätte ich dieses BLOG bzw. die Kommentare dazu mal eher gelesen.

    Kaufe auch für eine GmbH ein, und habe vor ein paar Monaten entschieden Einkäufe vermehrt über Amazon zu erledigen um mir Arbeit zu sparen. Dabei kam es nicht einmal so auf billige Einkaufspreise sondern vielmehr darauf an Einkäufe mit möglichst wenig Zeitaufwand zu erledigen, da ich mit Amazon im privaten Bereich seit Jahren exzellente Erfahrungen gemacht habe. Während wir EDV/TK Hardware aus der gleichen Bequemlichkeit heraus über einen großen Distributor mit für uns ausreichendem Sortiment beziehen, obwohl hier die Preise teilweise deutlich über denen kleinerer Distributionen mit speziellem Sortiment liegen, dachten wir die restlichen Einkäufe großteils auf Amazon umzustellen spart uns Zeit und Nerven.

    Das war die größte Fehlannahme der letzten 10 Jahre. Die Zeit, die für Rechnungsanforderungen und die Kontrolle auf Vollständigkeit der Rechnungen aufgewendet werden muss ist immens. Ganz zu schweigen von der Zuordnung der chaotischen Bankabbuchungen zu den einzelnen Rechnungen bei größerem Volumen.
    Zwei Rechnungen waren gar nicht zu bekommen und fliegen, soweit Amazon hier nicht noch eine Lösung herbeiführt, aus der Buchhaltung, d.h. müssen direkt privat von jemandem getragen werden.
    Um eine Amazon Prime Rechnung haben wir uns noch gar nicht gekümmert, da mir erst mit der Lektüre hier bewusst wurde, dass es da wohl auch zu Problemen kommen kann.

    Amazon hat mir selbst telefonisch dazu geraten, man solle nur Artikel von Amazon S.A.R.l. bestellen um eventuelle Probleme bei der Rechnungserstellung zu vermeiden. Ich würde also als seriöser Marketplace Anbieter lieber bei Amazon Druck machen ein bischen im Marketplace aufzuräumen, als hier dem Schreiber des Blogs mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen.

    Der Tipp eines anderen Beitrags, bei Bestellungen auch im Marketplace auf ein ordentliches Profil / Impressum zu achten und nur dort zu bestellen halte ich für sinnvoll. Ich selbst werde es in Zukunft auch so machen. Vorausgesetzt ich bekomme wenigstens für die Prime Gebühr noch eine ordentliche Rechnung. Ansonsten haben sich B2B Einkäufe über Amazon für mich eh erledigt.

  • #35

    Tom (Donnerstag, 13 Oktober 2016 10:02)

    Ich kann dem nur zustimmen - auch fehlen im Impressum vieler Anbieter die Kontaktdaten oder sind fake - Amazon in irgendeiner Form zu kontaktieren ist sinnlos!
    Es geht nur darum möglichst viel Profit herauszuschlagen und kleine Händler gegeneinander auszuspielen und seine Marktstellung geschickt auszunutzen, die sich dadurch im Prinzip selbst ruinieren - aber warum das unterstützen und bei Amazon bestellen ? Bequemlichkeit und Einkaufsverhalten sind festgefahren - deshalb
    weil Amazon den Markt leicht im Griff hat und sich das leisten kann.

  • #36

    bvkb (Donnerstag, 20 Oktober 2016 10:11)

    Keine ordnungsgemäße Rechnung. Amazon kennt die Probleme seit langem und ändert nichts! So werden nach wie vor bei abweichender Rechnungsanschrift (z.B. Rechnungsempfänger ist GmbH) in den meisten Fällen die Daten nicht an die Lieferanten (Market-Place Teilnehmer) weiter gegeben. Der Lieferant ist also gar nicht in der Lage eine ordnungsgemäße, steuerlich abzugsfähige Rechnung zu erstellen.
    Amazon behauptet zwar das Gegenteil. Aber screenshots weisen eindeutig nach, dass Amazon die Rechnungsadressen in vielen Fällen nicht weiter gibt. Amazon ist dies sicherlich seit langem bekannt und ändert nichts!!! Warum? Welchen Vorteil hat Amazon dadurch?

  • #37

    MP (Donnerstag, 27 Oktober 2016 10:58)

    ein Problem, dass ich bei Amazon auch immer wieder habe und für deshalb Amazon in Summe als Lieferant wegfällt... Das Chaos mit den Rechnungen macht mehr Arbeit, als wenn ich die Dinge (insbesondere Kleinteile) direkt im Laden kaufe!
    Bestellungen werden auf zig Pakete aufgeteilt, Die Abrechnungen erfolgt wiederum in einer anderen Zusammenstellung; Rechnungen sind nur zum Teil hinterlegt bei Amazon und man kann auch immer nur den ersten Verkäufer anschreiben.

    Ich habe es leider auch oftmals erlebt, dass der Verkäufer dann eine Rechnung ohne ausgewiesene MWST schickt, da Versand aus dem Ausland. Das wird bei der Bestellung überhaupt nicht angezeigt...

    Amazon mag für den privaten Bereich ok sein, für mich als Geschäftsbetreibender kann ich bei Amazon nichts bestellen - genau aus dem Grund mit den Rechnungen...


  • #38

    Peter (Mittwoch, 09 November 2016 22:03)

    Ich habe so die Nase voll. Das grenzt schon an Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das ich Rechnungen auch nach Stunden nicht zuordnen kann, ist ja der Hammer.

  • #39

    Thomas (Dienstag, 06 Dezember 2016 10:48)

    Mal eine dumme Frage: Warum haben Sie das Galaxy nicht einfach zurückgeschickt?

    Ich hatte auch schon mehrfach mit Ebay-Verkäufern und Amazon-Verkäufern Probleme mit formal nicht korrekten Rechnungen.

    Der letzte Fall war ein Ebay-Händler der die Versandkosten ohne Mwst. angegeben hatte. Immerhin 19 Euro (dafür war der Artikel spottbillig). Er hat mir dann steif und fest erzählt Porto wäre umsatzsteuerfrei. Der Hinweis "Hauptleistung bestimmt Nebenleistung" hat ihn auch nicht interessiert. Erst als ich ihm dann schrieb dass ich eine Rechnungskopie an das für ihn zuständige FA Frankfurt IV schicke hat er gaaanz schnell eingelenkt.

    Bisher hat der Hinweis mit dem Versand der Rechnung an Ihr Heimatfinanzamt immer geholfen dann auf einmal doch eine korrekte Rechnung zu erhalten. Allerdings hatte ich auch bisher immer die Anschrift.

  • #40

    Andy (Samstag, 17 Dezember 2016 17:36)

    Das ganze Amazon Bestellsystem ohne Rechnungsdruck und ohne Impressum ist nur dazu angelegt Steuern zu hinterziehen. Toll, dass unser Staat das zulässt!

  • #41

    Andy (Samstag, 17 Dezember 2016)

    Nachtrag: Immer eine Bestellung von einem Amazon Händler, nie mehrere Amazon Händler in einer Bestellung mischen, das macht es dann noch etwas erträglich die Bestellungen, Rechnungen und Zahlungen zuzuordnen. Meiner Meinung nach ist jedoch Amazon immer Mittäter, da sie ja an den Bestellungen mitverdienen und sollten auf einen sicheren Marktplatz für die Kunden sorgen.

  • #42

    Sebastian (Mittwoch, 11 Januar 2017 21:49)

    Gut - oder traurig - zu sehen, dass ich nicht der einzige Geschädigte bin, dafür hier der Erste Eintrag 2017 !
    Bestellt im Marketplace, Lieferung durch Amazon, fehlerhafte Rechnung aus Italien mit
    ausgewiesener Mwst. 0.-€.
    Amazon Mitarbeiter sind freundlich am Telefon, helfen kann (darf?) Keiner.
    Per Email kommen nur Standardantworten aus vorgefertigten Textbausteinen. Obwohl bei Amazon erkannt wurde, dass es sich um Kunden- und Steuerbetrug handelt bleibt dies unter Berufung auf die Verkäuferteilnahmebedingungen ohne Konsequenz.
    GANZ SCHLECHTER Kundenservice.
    Über kurz oder lang wird sich bestimmt etwas ändern, im Sommer 2016 war die deutsche Steuerfahndung bei Amazon vorstellig. Eine Reform der EU Mwst. Gesetzgebung ist im Dez. angestossen worden.
    Das Vertrauen zu Amazon aber ist dahin...

  • #43

    Anne (Mittwoch, 18 Januar 2017 11:52)

    Hallo Jörg mit dem Post #30,
    wenn ich Ihre Ausführungen lese, bestätigen Sie ja die Aufforderung von Judith Andresen. Für den Endverbraucher in Deutschland, der in Deutschland einkauft, muss eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer und einigen anderen Angaben ausgewiesen werden. Dabei ist es egal, ob es sich beim Kunden um Privatpersonen oder Firmen handelt. Dies stellt die Amazon-Plattform nicht sicher. Selbst wenn man sich zum Impressum durchklickt (was mindestens fünf Klicks pro Anbieter sind), steht dort nicht: "wir verstoßen gegen deutsches Recht" oder so Ähnlich. Wie soll der Kunde erkennen, ob er es mit einem seriösen Verkäufer zu tun hat? Alle Marktplatzverkäufer nutzen eine Plattform, die deutsches Recht zumindest grenzwertig auslegt.
    Auf diese Gefahr hinzuweisen ist legitim. Leider gibt es nur einen Ausweg um diesem Problem zu entgehen, nämlich "generell abzuraten bei Marketplace-Verkäufern (auf der Amazon-Plattform) zu kaufen". Dies hat nichts mit den Verkäufern zu tun, sondern ausschließlich mit dem Vertriebsweg.

  • #44

    Nightfalcon (Donnerstag, 19 Januar 2017 12:41)

    Auch deutsche Anbieter auf dem Marketplace beteiligen sich teilweise an der Täuschung hinsichtlich der Umsatzsteuer/Vorsteuer.
    z.B. Preisanzeige auf Amazon: XX.XX Euro "inkl. MwSt".
    Nach Bestellung: ätsch, ätsch...bin aber Kleinunternehmer nach UStG und meine Preise enthalten gar keine MwSt.
    Aus meiner Sicht ein Verstoß gegen das UWG §5 - abmahnfähig!
    Das schlimme daran ist:
    Möglicherweise kann der Marketplace Anbieter den "inkl. MwSt." gar nicht unterdrücken. Was ihm zwar rechtlich nichts nutzt. Aber doch ein sehr schiefes Licht auf Amazon wirft und nach Kenntnis oder sogar Beteiligung an der Täuschung riecht.

  • #45

    Mario K. (Donnerstag, 09 Februar 2017 19:48)

    Gleiches ist auch bei mir vorgekommen... vielleicht gibt es ja mal die Möglichkeit einer Sammelklage gegen Amazon.de, da diese ja immerhin für die Seite verantwortlich sind und entsprechenden Leuten eine Platform gegeben...

  • #46

    Peter Klüver (Sonntag, 19 Februar 2017 13:09)

    Hier ist klar zu erkennen, dass es sich bei dem Kauf des Smartphones um einen Artikel eines ausländischen Marketplace-Anbieter handelt. Grundsätzlich ist das ja auch nicht abzulehnen. Ich habe davon schon häufig profitiert. So kaufe ich gern bei amazon.com Armbanduhren. Bei vielen Angeboten wird die Einfuhr-Umsatzsteuer direkt von Amazon zusammen mit dem Kaufpreis eingezogen oder aber ich darf mir die Ware beim heimischen Zoll gegen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer plus Zollgebühren bei Waren über 150,00 Euro abholen. Das Einsparpotenzial ist da mitunter enorm!

    Aber: Wenn ich den Kaufpreis von der Steuer absetzen will kaufe ich nur bei einem deutschen Händler! Selbst wenn ich direkt bei amazon.com einkaufe erhalte ich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen!
    Da ist es schon besser ein Smartphone oder eine Uhr direkt bei einem chinesischen Onlinehändler oder einem Marketplacehändler einzukaufen, die nicht bei Amazon in Deutschland zwischengelagert wird. Chinesische Direktkäufe gehen stets über den heimischen Zoll, der eine korrekte steuerabsetzungsfähige Rechnung ausstellt, bei amazon.com hingegen nicht.

    Wer international einkauft und deren Vorteile nutzen möchte sollte auch bereit sein, sich mit den möglichen Folgen (Garantie, Zoll, Steuer) auseinanderzusetzen und nicht in der Öffentlichkeit derart grundlos herumjammern!

    Peter Klüver
    p.kluever@gmx.de

  • #47

    Nikita (Freitag, 10 März 2017 11:15)

    Ja leider ist es bei Amazon und Ebay eher Regel als Ausnahme, dass Händler ohne Mehrwertssteuer verkaufen. Denn das ist ja wahrlich der eigentliche Skandal. Amazon muss ich da in Schutz nehmen. Sie bieten halt den Service an, bei verschiedenen Händlern einkaufen zu können. Die meisten sind hoffentlich "korrekt".
    Wir haben z.B. schon mehrmals bei Chinesischen Firmen bestellt, die Rechnungen ohne MwSt. austellen oder einfach nur ausgedachte Rechnungen zusenden - mit Rechnungsnummern die keinen Sinn ergeben etc.

    Eigentlich sehe ich die Finanzämter in der Pflicht hier mehr zu kontrollieren, denn heimische Händler werden für USt. Unterschlagung richtig fertig gemacht und die Fernost-Händler gar nicht. Das Finanzamt kann da auch durchgreifen und hat alle Mittel dies zu tun...

  • #48

    Mk (Sonntag, 09 April 2017 18:57)

    Bei Amazon Händler "TheGreenGrass" 2 Festplatten bestellt - keine Rechnung bei Lieferung. Auf Nachfrage kommt dies (wirklich so, kein Formatierungsfehler durch Kopieren):

    Invoice
    Order ID: 306-1491428-7861969
    Date: 2017-03-13
    Our Address: HDD Direct
    VAT Number: GB108624811
    Company Address: Hxxxxx, xxxx, 3xxxx, DE (von mir unkenntlich gemacht)
    Item Purchased: WD Blue WD10EZEX 1 TB Interne Festplatte (8,9 cm (3,5 Zoll), SATA 6 Gb/s (bulk))
    Quantity: 2
    Price: 50.5
    Price Exc VAT: 84.17
    VAT: 16.83
    Total Price: 101.0

    Ende.

    Ist das denen ihr Ernst. Das Schlimme ist, so finde ich, dass man dies bei Amazon nicht erkennen kann. Es war mir nicht klar, dass hier der Verkauf aus dem Ausland erfolgt. dann hätte ich es gemieden. Ausgeliefert wurde übrigens durch Amazon selber.

    Grosse SCH*** finde ich dies.

    Also Vorsicht bei diesem Händler.

  • #49

    ted-online (Montag, 10 April 2017 12:19)

    Auch uns ereilte das Schicksal der gutgläubigen Besteller im Nachhinein ohne Rechnung dazustehen, da bleibt nur die Rücksendung der Artikel - was leider immer einen gewissen Zeitaufwand nach sich zieht. Nicht daß man selbst noch nachträglich als Steuerhinterzieher belangt wird weil keine Rechnung vorhanden ist ... Händler: "Store4PC-Europe", Sitz in NL, Versand aus GB ... muss ich noch mehr erzählen? Leider zu spät bemerkt. Auf die Unterstützung von Amazon zu hoffen ist leider verschwendete Zeit, hier scheint Umsatz vor legalen Geschäften zu stehen. Auch ich würde mich über einen Musterprozess freuen damit die korrekt arbeitenden Verkäufer wieder tatsächlich vergleichbar in der Leistung werden. Ansonsten hilft nur die Abkehr von Amazon, erst wenn der Umsatz fällt wird dieses Unternehmen reagieren!

  • #50

    Dr. Rolf Noack (Donnerstag, 04 Mai 2017 19:26)

    Gut, daß ich auf diese Seite gestoßen bin; und ich dachte, der Ärger mit den entweder gar nicht oder falsch ausgestellten Rechnungen habe bisher nur mich betroffen.
    Daß man, so man überhaupt eine Rechnung bekommt, hinter selbiger herlaufen muß und die dann oftmals nicht korrekt ist, sprich, die USt. entweder gar nicht od. nicht korrekt ausgewiesen ist, daran habe ich mich mittlerweile gewöhnt.
    Gut der Tip eines Kommentargebers, bei ausbleibender Rechnung die Ware zurückzusenden und das zuständige Finanzamt in Kenntnis zu setzen.
    Für ein Smartphone habe ich nicht nur bisher überhaupt keine Rechnung bekommen (trotz mehrmaliger Aufforderung), jetzt ist das Ding nach 1/2 Jahr kaputt und Amazon antwortet mir auf die Reklamation dummdreist, das tue ihnen leid und ich möge mich an den Hersteller halten!
    Künftig werde ich Amazon-Bestellungen vermeiden, wo es nur geht!

  • #51

    Kurt (Dienstag, 09 Mai 2017 11:35)

    Meiner Meinung ist das was Amazon da betreibt Steuerbetrug in großem Stil. Es besteht für gewerbetreibende eine gesetzliche Verpflichtung eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, die polemischen Kommentare einiger Poster man müsse das doch bei Billiganbietern wissen usw. zeigt die grobe Unkenntnis diverser Leute. Es MUSS eine Rechnung ausgestellt werden, ob sie ausgedruckt oder nur elektronisch verfübgar ist ist eine andere Geschichte, aber keine Rechnung zur Verfügung zu stellen ist strafbar und in den meisten Fällen auch vorsätzlicher Steuerbetrug. Ich kann nur hoffen, dass ENDLICH mal das Finanzamt bei Amazon aufräumen geht, die bieten diese Waren an, man überweist das Geld dorthin, Amazon hat sich gefälligst um diese Dinge zu kümmern.

  • #52

    Thorsten vom Heu (Montag, 22 Mai 2017 11:05)

    Hallo,
    auch für mich ist das das größte Ärgernis im Umgang mit AMAZON.
    Sie lassen unkommentiert zu, dass ein seltsamer, weltweiter Schwarzhandel mit Waren
    entstehen kann. Auch ich habe mehrfach "Rechnungen" ohne Absenderangaben, ohne
    Umsatzsteuer-ID aber dennoch OHNE Umsatzsteuer erhalten.
    Auch Amazon selbst verschickt sogenannte "Rechnungen" ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, allerdings auch hier OHNE eigene ID und vor allem OHNE Kenntnis meiner Steuer-ID.
    Schließlich ist das für mich der Grund meine Käufe hier einzustellen.

  • #53

    Silvia B. (Mittwoch, 05 Juli 2017 12:18)

    Bei meinem Frust über fehlende Rechnungen bei Bestellungen über Amanzon.de (bzw. Verkauf durch XY, und Versand durch Amazon) bin ich auf diesen sehr interessanten Blog gestoßen. Offensichtlich haben ja auch andere Kunden dieses Problem. Ich kann mich den vorangegangenen Kommentaren nur anschließen. Hier (und auch auf Ebay) werden in sehr großem Stil Steuern hinterzogen und der deutsche Staat schaut offenbar tatenlos zu, ohne einzugreifen. Aber das ist ja nichts Neues! Wer Waren aus einem Lager in Deutschland versendet, die hier offenbar nicht korrekt versteuert werden und auch das Geld dafür kassiert, der kann sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Da sollte diringend mal etwas passieren. Das wäre doch auch mal ein schönes Thema für eine kritische Fernseh-Doku, um Amazon-Kunden zum Nachdenken anzuregen.
    Amazon sollte dazu verpflichtet werden, bei Angeboten von Dritten, den Verkäufer (mit korrekter Firmierung und Firmensitz) zu benennen. Darüber hinaus müßte der Kunde bereits vorher darüber informiert werden, ob ein Drittanbieter eine formal korrekte Rechnung (gemäß den deutschen Vorgaben) ausstellt und mitliefert oder nicht. Da wäre man als Kunde vorab wenigstens gewarnt.

  • #54

    Joe Begut (Mittwoch, 26 Juli 2017 17:05)

    Tatsächlich wird das Problem der fehlenden Rechnungen immer gravierender und es ist offensichtlich, dass von den betreffenden Händlern Steuern hinterzogen werden.

    Trotz dieses Ärger gehe ich wie folgt vor:

    1. Nur bei Händlern mit klarem Impressum und deutschem Sitz kaufen.

    2. Fehlende Rechnung mit kurzer Fristsetzung anfordern und ankündigen, dass der Lastschrift widersprochen und die Ware zur Abholung bereit gelegt wird, falls eine ordnungsgemäße Rechnung nicht rechtzeitig eintrifft.

    3. Falls nichts kommt, Lastschrift gegenüber der eigenen Bank widerrufen und Amazon und den Händler informieren, dass Ware abgeholt werden kann. Die Bank bucht das Geld ganz unproblematisch zurück.

    Der Kauf braucht nicht widerrufen zu werden; schließlich will man ja am Kauf i.d.R. festhalten. Aber: Geld nur gegen Rechnung.

    Ich denke, mit dieser Vorgehensweise werden die schwarzen Schafe bald die Lust verlieren und ehrliche Geschäfte versuchen müssen.

  • #55

    Sebastian Martzinger (Mittwoch, 27 September 2017 15:33)

    Ich habe ein ähnliches Problem. Habe ein Batteriebooster bei Amazon bestellt, habe aber aufgrund der schlechten Kennzeichnung durch Amazon übersehen, dass es sich dabei um einen chinesischen Händler handelt, der mir gar keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aushändigen kann.
    Das heisst für mich der Händler lagert die Ware in Deutschland - die kommt ja innerhalb vom 1,5 Tagen bei mir an - und verkauft sie dann natürlich ohne Steuer zu bezahlen von China aus.
    Ist das nicht von Amazon mitgetragene Steuerhinterziehung?

  • #56

    Marc (Dienstag, 31 Oktober 2017 16:13)

    Wir haben auch ständig Ärger mit Amazon. Daher ist bei mir die Ansage grundsätzlich NICHT bei Amazon einkaufen, nur wenn das Produkt ausschliesslich dort zu bekommen ist.
    Bei Marketplace läuft man fast immer einer korrekten Rechnung und der Mehrwertsteuer hinterher. Meiner Meinung nach ist es Betrug wenn auf der Website ein Preis inkl. MwSt. steht, aber eine Rechnung (in voller höhe) OHNE Mehrwertsteuer ausgestellt werden.

    Aber auch direkt mit Amazon gibt es immer wieder Probleme. Mehrmals hatten wir das Problem das die Rechnungsanschrift ohne unser zutun auf die Lieferadresse geändert wurde. Amazon verweigert aber die Korrektur! Und ruckzuck ist der Preis mal wieder 19% teurer als überall woanders :-(

  • #57

    dewadasi (Samstag, 11 November 2017 11:51)

    Ich kämpfe auch schon seid Monaten um mein Geld. Der Marketplace Anbieter lügt, da er behauptet die Retoure nicht bekommen zu haben und von Amazon bekomme ich immer die gleiche Nachricht, nämlich das ich vom Versender einen Abliefernachweis brauche. Bei DHL bekomme ich aber die Auskunft, dass es so etwas nicht gibt und die Sendungsnr.reicht. Also werde ich mich jetzt an meinen Anwalt wenden und Amazon mal wieder mit 6 bewerten. Nie wieder!!!!

  • #58

    Amadeus (Freitag, 01 Dezember 2017 11:44)

    auch ich
    Über Amazon bestellt, Rechnung aus China ohne MWST.

    Als ich gebeten wurde eine Bewertung zum Kauf abzugeben dachte ich vielleicht ist es für einen weiteren User hilfreich und ich schrieb:

    Ware ok, sehr schnelle Lieferung, aber, Rechnung kommt aus China, ist ohne Mehrwertsteuer.
    Artikel gut sortiert, praktische Ersatzteile für alle Fälle.

    Reaktion von Amazon:
    Ihre Rezension konnte nicht veröffentlicht werden

    Danke, dass Sie eine Kundenrezension an Amazon.de gesendet haben. Ihre Rezension konnte in der gegenwärtigen Form nicht auf der Website veröffentlicht werden. Wir anerkennen Ihren Zeitaufwand und Ihre Kommentare, doch die Rezensionen müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:
    http://www.amazon.de/review-guidelines

    Verstehe, aber Amazon, was ist mit dem deutschen Steuerrecht?

  • #59

    Äger Hoch Zehn (Dienstag, 05 Dezember 2017 16:59)

    Ich bin nun dabei, alle Händler bei Amazon nur noch direkt und vor dem Kauf zu kontaktieren. Ohne deutsche Antwort bestelle ich nicht mehr. An dem Rechnungsärger hat sich noch immer nichts geändert, aber jedem Paket liegen 2-5 hochglanz-Werbeflyer bei.
    Ein Witz.
    Die meisten Händler haben auch einen direkten Verkauf und zum Glück klappt es dann mit Rechnung, Lieferung und Garantie deutlich besser.

  • #60

    Patrick (Freitag, 08 Dezember 2017 09:31)

    Letztlich ermöglicht Amazon Händlern aus dem Ausland den Marktzugang, ohne dass diese sich an bestehende Regeln oder Steuergesetze gebunden fühlen müssen. Da an Endkunden keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, verschaffen sich diese Marktteilnehmer einen Vorteil gegenüber Unternehmen, die USt ausweisen müssen und können ihre Ware billiger anbieten. Leidtragende sind die deutschen Unternehmen und am Ende der Verbraucher, wenn mal etwas schiefgeht oder der Händler um die Ecke pleite geht.

    Jeder, egal ob Unternehmen oder Verbraucher, sollte unter diesen Bedingungen genau prüfen, ob er von diesen Händlern bestellen möchte. Der Gesetzgeber jedenfalls schaut zu.

  • #61

    Thomas (Mittwoch, 27 Dezember 2017 07:49)

    Auch ich bin an so einen angeblichen Händler geraten. Bei Amazon nirgends ein Hinweis, dass dieser Drittanbieter keine Rechnungen schreiben kann. Was soll das? Wo kommen wir denn dahin wenn man sich weigert Rechnungen auszustellen. Was sind das für Firmen? Woher bekommen die Ihren Gewerbeschein? Rhidon heißt sie und ich habe sie negativ bewertet und hoffe, dass ich mein Geld zurück erhalte

  • #62

    Arban (Freitag, 29 Dezember 2017 11:46)

    Genau das Gleiche hier. Leider hält sich Amazon hier fein raus. Weder ein Hinweis auf dem ausländischen Verkäufer, sonst noch ein Hinweis, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist eine Rechnung auszustellen.

    Fazit: Lieber Geldwäscher der Welt: Werdet Amazon-Marketplace-Verkäufer.

    Ein Negativeintrag zu dem Verkäufer kann in seine Seite bei Amazon nicht gemacht werden - Kein Button für so etwas zu erkennen.

    Das würde auch keinen Sinn machen, da bei dem Verkäufer etliche Leute genau dieses Problem bemängelt haben und trotzdem in der Auflistung der positiven, neutralen und negativen Feedbacks 100% Positiv steht.

    Ich halte mich bei so etwas immer zurück. Aber hier könnte man Amazon Irreführung der Kunden und sogar Beihilfe zur Geldwäsche unterstellen:

    -Keine Hinweise auf der Produktseite
    -Keine zielführende Unterstützung seitens Amazon
    -100% positive Beurteilung des Verkäufers trotz negative Feedbacks

    PS: Die negativen Feedbacks wurden allesamt von Amazon mit dem Vermerk: "Nachricht von Amazon: Dieser Artikel wurde von Amazon versandt, und wir übernehmen die Verantwortung für die Versandabwicklung. " versehen.

    Das Ganze ist kein Witz mehr, sondern ein Unding. Aus meinem Rechtsverständnis, definitiv nicht vereinbar mit den geltenden Gesetze.

    Link zur Verkäufer Feedbackseite:

    https://www.amazon.de/sp?_encoding=UTF8&asin=&isAmazonFulfilled=1&isCBA=&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&orderID=303-7006738-8515542&seller=A2207XXM796AJA&tab=&vasStoreID=

    PS: Es geht ums Prinzip, nicht ums Geld!


  • #63

    Bernd (Samstag, 30 Dezember 2017 11:25)

    jedes mal, wenn ich bei Amazon Produkte von Markerplace-Verkäufern sehe, ärgere ich mich maßlos darüber, das das Impressum des Verkäufers nur über (kaum auffindbare Links) zu finden ist. Dies ist bei Ebay viel besser gelöst, wo man bei jedem Artikel direkt unten das Impressum einsehen kann (egal, in welchem Land der gewerbliche Verkäufer seinen Sitz hat).
    Aber wenn Amazon es nicht für nötig hält, auf Nachfrage des Käufers die Anschrift des Vertragspartners rauszurücken, wirkt das für mich alles andere als seriös.
    Mein Fazit: Amazon sind die Verkaufprovisionen wichtiger als zufriedene Käufer.

  • #64

    ed (Montag, 08 Januar 2018 19:22)

    Amazons Trick: Sie verkaufen die Ware aus dem Marketplace nicht, sie wickeln nur die Logistik ab. Somit ist nicht Amazon für

    - Deutsche Handbücher
    - TÜV/VDE/EC u.a. Konformitäten
    - Rechnungslegung
    - Steuerfragen

    usw. verantwortlich, sondern der Händler. Amazon ist also in einer ähnlichen Rolle wie die Post: Sie wickeln nur den Versand ab.

    Das hat für Amazon gleich mehrere Vorteile:
    - den Anteil am Verkaufsgeschäft
    - das Einkommen aus der Logistikdienstleistung
    - die Abgrenzung zu Garantiefragen (kann Amazom wurscht sein)
    - keinerlei Verantwortung für die Echtheit bzw. Richtigkeit von Sicherheitssiegeln wie TÜV et.al.
    - kein Ärger mit den Finanzbehörden.
    - impliziter Druck auf die Käufer, bevorzugt direkt bei Amazon selber zu kaufen

    Wer nun beim z.B. beim Chinesen ohne UmsStID bestellt, ist geküsst: Er bekommt keine gültige Rechnung, manchmal sogar überhaupt keine. Vom hervorragenden Deutsch, mit dem man sich bei den Antworten herumschlagen muss, mal ganz zu schweigen.

    Dazu mal ein Rechenbeispiel für Firmen oder Freiberufler:
    - Deutsche Ware, Endpreis 200 Euro.
    - Chinaware 100 Euro Endpreis. WAHNSINNS-Angebot !!! Oder vielleicht doch nicht?

    Die 100 Chinesen-Euro sind weg. Fiskalisch nichts anderes als eine Privatentnahme des Unternehmers. Garantiefragen bleiben i.d.R. offen. Rücksendung ist meist aus Logistik- und Kostengründen keine realistische Option.

    Von den 200 Euro des ersten Angebots aber bekommen Unternehmen erst mal 19% Vorsteuer zurück, also 32 Euro.

    Die verbleibenden 162 Euro sind steuerlich voll abzugsfähig, so dass je nach Gewinnsituation bis zu ca. 50% weniger an realen Kosten entsteht, was z.B. bei vielen Freiberuflern der Fall ist. Schon dann ist das Inlands-Angebot preiswerter als das chinesische. Aber selbst wenn die Steuer auf den Gewinn geringer ausfällt, bleiben noch Garantiefragen bei Schäden an der Ware. Auf solchen Kosten bleibt man mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit sitzen, oder muss gemessen am Inlandskauf überproportional hohe Transportkosten berappen.

    Und bevor sich hier wieder irgendein Marketplace Händler angepisst fühlt: Ich rede ausdrücklich von chinesischen Händlern, mit denen ich genau diese Erfahrung gemacht habe. Bemerkenswerterweise nennen sich diese dann oft "LEUCHTEN-DE", oder "WERKZEUG_DE", was wohl suggerieren soll, dass es sich um einen Deutschen Händler handelt.

    Insgesamt heißt die Entscheidung bei mir deshalb: Erst wenn der China-Preis bei etwa 30% des regulären Preises liegt, lohnt sich das Ganze - eventuell (!!). Und auch das gilt nur bis knapp 30 Euro, weils danach zwingend Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll kostet, ggf. noch ein Zolltarif aufgeschlagen wird, und Garantiefragen et.al. deshalb noch lange nicht in trockenen Tüchern sind.

    Ich rate deshalb dazu, IMMER die Verkäuferinformation zu lesen. Wo keine Umsatzsteuer-ID bei steht, keine Telefonnummer bzw. keine deutsche Adresse oder Handelsregister-Nummer angegeben ist, kaufe ich nicht mehr. Punkt.

    Und noch ein Tipp: Spätestens wenn an der Amazon-Kasse drei Euro Versandkosten per Gutschein gleich wieder erstattet werden, obwohl man keinen solchen Gutschein eingelöst hat - kann mann sicher sein: ES IST EIN CHINESE!



  • #65

    Kilmister (Mittwoch, 10 Januar 2018 08:03)

    Ich habe diese Erfahrungen auch machen müssen, schaue jetzt auch immer genau in das Impressum, schon allein um zu gucken ob in dem Preis überhaupt USt. enthalten ist. Dies muss ich ja beim Vergleich wissen.
    Wenn ich dann bei jemandem bestellt habe der eine deutsche USt.-ID hat und dieser schickt mir keine Rechnung, fordere ich diese ein, dafür habe ich mir schon Textbausteine. Manchmal führt auch das zu keiner Rechnung, dann schicke ich 10 Tage vor Ablauf der Amazon-Rücksendefrist eine letzte Aufforderung mit Androhung vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

    Das, so habe ich aus Telefonaten mit Marketplace-Händlern gefiltert, ist DEREN Dorn im Auge. Sie müssen, wenn sie bei Amazon anbieten wollen, die 4 Wochen Rückgabefrist von Amazon übernehmen. Als Prime-Mitglied klicke ich auf "Rücksenden", drucke das Formular aus und gebe das Paket bequem dem Postboten, ohne das Haus verlassen zu müssen.

  • #66

    Christoph (Donnerstag, 18 Januar 2018 14:12)

    Hallo Frau Andersen, das ist doch eine sehr gute Erfahrung die Sie da so aufbereitet mitteilen. Auf der Suche nach dem besten Angebot landen Sie bei Amazon, einem Konzern der nach allen Regeln der Trickserei Mitarbeiter ausbeutet, Steuern so verschiebt, dass diese nicht der Allgemeinheit zu gute kommen und Einzelhändler kaputt macht. Sorry, das habe ich falsch geschrieben, Sie sind es ja, die Amazon eine Stimme gibt, in dem Sie dort kaufen und nicht regional. Am Ende werden Sie es selbst spüren, wohin das führte. https://www.welt.de/wirtschaft/article161812481/Dem-deutschen-Einzelhandel-droht-ein-Massensterben.html

  • #67

    Franz (Samstag, 20 Januar 2018 14:49)

    Hallo Amazon- Kaufgemeinschaft,
    auch ich rege mich maßlos über die Tatsache auf, dass keine Rechnungen den Amazon- Sendungen beiliegen. In jedem Laden, auf der Post, beim Metzger usw. bekommt man für seinen Einkauf eine Rechnung oder eine Quittung. Nur eben nicht bei Amazon. Von meinen ca. 10 Bestellungen monatlich liegt max. einer Sendung eine Rechnung bei oder es kommt diese per Mail vom Versender direkt. Ich halte es auch für eine Frechheit, dass Rechnungen von Amazon (nicht Marketplace) wir selber ausdrucken müssen... es ist ja nur unser Papier und unser Toner.
    Wie, bitteschön, dokumentiert man dann eine Garantie der gekauften Ware?

    Ich für mich habe entschieden den Einkauf bei Amazon einzustellen und gehe wieder zurück zum lieben alten ebay, dort klappt dass mit den Rechnungen wesentlich besser und man bekommt ja fast auch alles .
    Nachdem diese Webseite im Ranking ganz oben steht was "Amazon und kein Verständnis" angeht suche ich weitere Amazon- Verweigerer, die hier Ihren Unmut kund tun. Das wird den Verantwortlichen zwar sicherlich a.A. vorbei gehen aber Sie werden es lesen.

  • #68

    Martin (Dienstag, 23 Januar 2018 01:28)

    @Franz
    Na ja, Ebay scheint da auch nicht besser.
    Solange es keinen "nur Produkte ohne Steuerhinterziehung anzeigen" Butten gibt, bleibt die Sache, gelinde gesagt, sehr unübersichtlich.

  • #69

    G. Stotz (Freitag, 16 Februar 2018 14:56)

    Hallo,
    habe heute auch die Erfahrung machen müssen, das ich als Firmenkunde einfach keine Rechnung bekomme. Der Lieferant ist in Italien und weigert sich schlicht und einfach eine Rechnung zu erstellen. Man können das (so die Übersetzung) das nur innerhalb von 3 Tagen nach der Bestellung einfordern.
    Wo leben wir denn? Ist das nicht die große allumfassende EU mit gleichem Recht für alle. Oder kann man jetzt über Italien heisse Ware einfach über Amazon verhöckern und dann keine Rechnung aussenden? Was für Möglichkeiten haben wir? Auf mehrfaches anfragen kamen immer nur die gleichen Antworten mit Schachteltext zurück. Amazon hatte jetzt eben einen Kundenberater der auch gar nicht mehr freundlich zu mir war.
    Ich bin da jetzt wirklich sprachlos, einerseits sind es ja auch keine große Beträge aber anderseits zieht da einer diese Masche durch und Amazon sieht sich nicht einmal genötigt diese Lieferanten zu canceln.

  • #70

    Gregor Dorsch - Dorsch Business Development (Montag, 19 Februar 2018 08:38)

    Ich bin komplett Eurer Meinung und ärgere mich nahezu jedes Mal, wenn ich bei Amazon bestelle oder gar bestellen muss. Rechnungen sind immer ein Thema bei Amazon. Ich kann es nicht verstehen, dass man Rechnungen nicht ganz einfach automatisiert - ja auch von Marketplace-Anbietern - erstellen und auch direkt per Email zustellen oder auch mal in ein Paket einlegen kann. Die Zeit, die ich verbracht habe, um bei Amazon Rechnungen an- und nachzufordern, dann wieder nachzusehen, ob die nun auch schon hinterlegt sind, dann in der nächsten Buchhaltung nachzureichen, weil die Buchhaltung für den aktuellen Zeitraum schon ohne die Amazonrechnung abgeschlossen war, etc. etc. Wenn es irgendwie geht bestelle ich nicht mehr über Amazon. Das ist schlicht nich professionell. Aber so ist es nun einmal. Danke für diesen Ort, an dem man mal seinem Ärger Luft machen kann. Gregor Dorsch

  • #71

    A. Lohr (Freitag, 02 März 2018 12:18)

    Ich habe gerade eine ähnliche Erfahrung mit Amazon gemacht: Die Rechnungsanforderung kann nicht an den chinesischen Verkäufer zugestellt werden, da dieser eine falsche Emailadresse hinterlegt habe. Dennoch bietet Amazon weiterhin munter im Namen und Auftrag dieses Händlers Waren an und versendet diese für ihn. Amazon scheint aber ansonsten kein Interesse an einer gültigen Kontaktadresse zu haben und verweigert mir jegliche weitere Hilfe bei der Kontaktaufnahme. Wie einige meiner Vorredner, halte auch ich das für Beihilfe zum Steuerbetrug. Und nein, auch ich habe für dieses Verhalten von Amazon KEIN VERSTÄNDNIS und werde daher meine bisher regelmäßigen Geschäftsbeziehungen mit dem Versandhändler nach knapp 20 Jahren einstellen.

  • #72

    Thomas Zeitz (Freitag, 16 März 2018 19:35)

    Wir erstatteten heute Anzeige beim Finanzamt Neukölln gegen einen chinesischen Händler ohne Steuernummer wegen des Verdachts auf Steuerbetrug und gegen AMAZON wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Steuerbetruges.

  • #73

    Dr.Reinhard Enöckl (Freitag, 23 März 2018 13:10)

    BestellNr: 028-7985432-1605943
    Die Zustellung wird voraussichtlich am 10.4.2018 erfolgen.
    Bestelldatum: 6.3.2018
    Versanddatum: 7.3.2018
    Abbuchung des Rechnungsbetrages: 7.3.2018
    Unseriöse Abbuchung (mehr als einen Monat vor "möglicher"Warenauslieferung!!!!)


  • #74

    Fam. S (Dienstag, 08 Mai 2018 21:59)

    den Blog hätten wir vorher lesen sollen. Aktuell haben wir bei mehreren marketplace Händlern kleine Bestellungen getätigt. Ware ist da, aber keine einzige Rechnung. Amazon fühlt sich nicht zuständig, auf die Reaktion der Händler warten wir. Aber selbst wenn die Rechnungen eintrudeln sollten: Sind wir denn Bittsteller? Es ist Pflicht der Verkäufer eine solche korrekt zu erstellen. Somit ist eins klar: unser Amazon Konto wird gelöscht und nichts mehr dort bestellt. Bei anderen z.B. EBAY habe ich wenigstens die Möglichkeit vorher die Adressdaten des Verkäufers einzusehen. Für mich sieht es so aus: die Ware wird mit MWSt. ausgepreist, diese wird aber nicht an das FA entrichtet. Für den Käufer besteht die Gefahr plötzlich in den Kreis der Steuerhinterzieher hineingezogen zu werden, wie soll ich denn ohne Rechnung einen Nachweis bringen? Der Verkäufer sitzt im Ausland und ist nicht greifbar. Gilt auch für weitere Ansprüche wie z. B. Garantie. Schade für die wenigen seriösen Anbieter.

  • #75

    Dr. G. Stapper (Dienstag, 10 Juli 2018 12:22)

    Das Problem besteht leider immer noch. Ich verschwende seit Jahren viel Zeit und Mühe mit diesen 'Rechnungen'. Abgesehen von den Verkäufern aus Fernost schlägt das Problem auch bei Käufen aus anderen EU-Staaten auf. Es wird beim Kauf ein Preis mit USt für Deutschland ausgewiesen und auch abgebucht, aber auf der Rechnung steht der Gesamtpreis ohne ausgewiesene USt. Die Verkäufer schieben die Schuld natürlich auf Amazon und umgekehrt. Ich hätte nichts gegen reverse tax charge einzuwenden, dann muss aber auch der Nettopreis in Rechnung gestellt werden. Ebay ist natürlich keinen Deut besser, wenn es um die Erstellung ordentlicher Rechnungen geht. Auch hier muss man bei extrem vielen Anbietern (insbesonderer aus China) nach einer ordentlichen Rechnung fragen und dann wieder die Rate korrigieren lassen. Es scheint diesen Anbieter völlig egal zu sein, welchen Prozentsatz sie auf die Rechnung schreiben. Leider erhält man schlussendlich auch nach x-fachen Emails oft keine ordentliche und vor allem korrekte Rechnung. Wieso interessiert sich das deutsche Finanzamt scheinbar so wenig dafür? Wieso scheint es die Politiker in Deutschland so wenig zu interessieren? Angeblich kann das Finanzamt Amazon doch mittlerweile zum Rausrücken aller Händlerinformationen verpflichten. Angeblich soll Amazon vielen chinesischen Händlern die Nutzung des Systems verboten haben. Gemerkt habe ich davon bisher nichts. Wieso verdonnert das Finanzamt Amazon nicht einfach zur Zahlung aller potentiell ausstehenden USt-Beträge. Dann würde sich das Thema zumindest bei Amazon sehr schnell erledigen.

  • #76

    KOray (Donnerstag, 06 September 2018 19:07)

    Irgendwie ein Elend, im Jahr 2018 ist es immer noch katastrophal. So schade,

    eigentlich habe ich immer gerne bei Amazon bestellt. Ebay geht ja schon länger nicht mehr ohne Probleme mit Verkäufern etc.

  • #77

    Gerold Kalter (Dienstag, 09 Oktober 2018 11:36)

    Ich kann vielen der obigen Kommentare nur beipflichten. Der Arbeitsaufwand für das Nachfassen nach Rechnungen kompensiert inzwischen so manchen Preisvorteil. Ich denke auch, dass es sowohl für Ebay als auch für Amazon kein Problem darstellen sollte, eine Filteroption einzubauen, die nur Angebote listet, bei denen eine ordnungsgemäße Rechnung unaufgefordert in Papierform oder elektronisch mitgeliefert wird. Außerdem bin ich ebenfalls der Meinung, dass beide Plattformen zurzeit den Handel vorbei an Behörden und Finanzämtern und damit die Steuerhinterziehung massiv unterstützen.

  • #78

    Ano Nymous (Dienstag, 04 Dezember 2018 11:05)

    was erwartet man von einem transnationalen Unternehmen, welches nirgendwo nennenswerte Steuern an die Solidargemeinschaft abführt? Verbrecher bleiben nun mal Verbrecher, die sich das Gesetz auslegen, wie sie gerade lustig sind. Das hier bildet ein gutes Beispiel ab.

  • #79

    otto (Samstag, 08 Dezember 2018 21:12)

    Nachdem ich zum dritten mal eine korrekte UST anforderte bekam ich von Amazon das Anbot ein Business account zu eröffnen, gleich aber mit dem Hinweis, dass die Produktpalette eine andre sein kann.

    Ih bekommen immer häufiger Ware ohne irgendeine Rechnung; Ein Händler antwortete mir, dass das Geschäft für ihn in DE abgeschlossen ist und nicht in AT und dass beim Privatkauf sowieso keine UST nach AT abgeführt werden müsse.

  • #80

    Klaus, Sachverständiger (Freitag, 01 Februar 2019 10:30)

    Es geht wohl nicht um einen etwaigen finanziellen Ruin !
    Wenn - wie bei mir bei einem preiswerten Artikel einer PC-Maus - das Angebot ausweist: "Alle Preise inkl. deutscher USt." dann ist das ganz eindeutig und bedarf keiner Kommentierung durch kleingdruckte zusätzliche Informationen und Vertragsgegenstand. Rechnungen z.B. aus der Schweiz weisen auch im Geschäftsverkehr keine USt. aus. Dann ist auch ganz klar im Angebot feststellbar, dass netto=brutto und es bedarf auch keines Hinweises auf irgendeine Umsatzsteuer nach irgendeinem Recht, da ja keine Umsatzsteuer abzurechnen ist. Unabhängig von Ruin oder nicht Ruin: Die Rechnung wird nicht nur für die ordnungsgemäße Buchführung nach deutschem Recht sondern auch für die nicht ausschließbare Möglichkeit späterer Artikelreklamation wegen Mangel gegenüber dem Händler oder gegenüber dem Hersteller benötigt - es ist doch wohl kein Gebrauchtgegenstand, der von Privat erworben wurde. Händler im Ausland und ebenso Amazon dürfen sich dann tatsächlich auch mit der im Angebot ausgewiesenen USt. nach deutschem Recht am Sozialsystem beteiligen - was wohl außerhalb der Denkmöglichkeit liegt.

  • #81

    Joe Ho (Samstag, 02 Februar 2019 19:54)

    Geh zu "Saturn" und leg ein fuffie drauf für Dein Nexus. Dann kriegst Du Deine Rechnung.
    "Geiz ist Geil..".aber was verdienen sollst nur Du.

  • #82

    Walter Rörl (Samstag, 04 Mai 2019 18:18)

    Schließe mich an.
    Ich bin selbstständig und kaufe ebenfalls aufgrund der Erleichterung im Alltag bei amazon. Habe noch hingenommen, das ich in der monatlichen Bearbeitung meiner Steuern meine Rechnungen online abfragen muss. In letzter Zeit stellen die Händler gar keine Rechnungen mehr bereit und man kann diese noch nicht einmal mehr nachträglich anfordern.
    Ich wundere mich, das das in Deutschland überhaupt möglich ist. Wo ist da das Finanzamt?!?
    Mich verliert amazon dadurch gerade als vielleicht nicht großen und premium Kunden, jedoch als seit 14 Jahren pünktlich und störungsfrei zahlenden Kunden. Es kann nicht sein, das ich als Kunde meinen Rechnungen hinterherlaufe, nachdem Händler mit Unterstützung von amazon am Finanzamt vorbei Geschäfte machen.
    Das geht bei anderen Plattformen besser und zumeist sogar günstiger....ALSO RAUS AUS DER KOMFORTZONE UND WECHSELN!!! Bis amazon den Kunden zurück entdeckt

  • #83

    Raik (Mittwoch, 29 Mai 2019 22:09)

    Wenn ich das hier hier alles lese muss ich echt schmunzeln.
    Ihr seid selbst Schuld wenn ihr bei Amazon einkauft. Wie die mit ihren Kunden, Händlern und den eigenen Mitarbeitern umgehen ist für mich Grund genug nicht dort einzukaufen. Versucht es mal, es geht auch ohne Amazon.

  • #84

    Keramikhändler (Mittwoch, 29 Mai 2019 22:28)

    Ich verkaufe als Händler bei Amazon, Ebay und im eigenen Shop.
    Gerade das Prozedere der Anmeldung bei Amazon war so komplex — hat 6 Wochen gedauert — das ich gar nicht verstehen kann wie Händler sich ohne ordentliches Impressum und allem was dazu gehört anmelden können.

    Thema Rechnungen: Als wir jedem Kunden die Rechnung noch per Mail zugesandt haben, bekamen wir von 10% der Käufer entweder per Mail oder telefonisch die Frage warum sie die Rechnung jetzt bekommen, die wurde schon bezahlt. Folglich versenden wir jetzt keine Rechnung mehr automatisch, sondern nur auf Anfrage.

  • #85

    Marketplace-Verkäufer (Donnerstag, 15 August 2019 19:22)

    Die Situation aus meiner Sicht:
    Als kleiner Selbstverlag führe ich keine Umsatzsteuer ab, stelle also auch keine in Rechnung. Der Betrag, den Amazon einfordert, setzt sich zusammen aus Betrag X (Preis des Produkts) plus Betrag Y (Porto-Pauschale = i.d.R. 3,00 €). Der Käufer entrichtet den Rechnungsbetrag (X+Y) an Amazon. Von Amazon bekomme ich kurz nach Verkauf der Ware den Betrag (X+Y) minus Z (Provision für Amazon) als "Verkaufserlös" überwiesen.
    Wie soll ich also diese "Rechnung" erstellen?
    Im Grunde weiß ich nun gar nicht, wann der Käufer welchen Betrag tatsächlich bezahlt hat - da habe ich keinen Einblick, das Geld wurde ja nicht auf mein Konto überwiesen. (Ich weiß auch nicht, ob Amazon für diese "Vermittlungsgebühr" Mehrwertsteuer entrichtet.) Bestätigen kann ich nur, dass Amazon mir zu einem bestimmten Datum den "Verkaufserlös" überwiesen hat - was aber nicht dem entspricht, was der Käufer zu einem mir unbekannten Datum entrichtet hat (mutmaßlich den Betrag X + Y).
    Ich kann dann auch bescheinigen, dass der Kauf (bislang) nicht storniert wurde.
    Aus meiner Sicht liegt das Problem bei Amazon. Amazon müsste m.E. die Rechnung stelllen über den Betrag, den es beim Käufer eingezogen hat - und in seiner Steuererklärung angeben, dass es mir den entsprechenden Verkaufserlös überwiesen hat. Ich könnte problemlos Amazon bestätigen, wann es mir welchen Betrag erstattet hat.

  • #86

    Michael Mattis (Samstag, 24 August 2019 21:38)

    Hallo, ich kaufe schon seit Jahren nicht mehr bei Amazon, da ich absolut überzeugt davon bin, dass der Laden nebst allen anderen Ungereimtheiten massenhaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Gunsten seiner im Ausland sitzenden Marketplace Teilnehmer betreibt. Dies ist Wirtschaftskriminalität pur, und gehört mit voller Härte des Gesetzes bestraft ... aber irgendwie scheinen die Kräfte unserer Gesetze nur dann Anwendung zu finden, wenn es darum geht, die kleinen rechtschaffenden Bürger in jeglicher Form auszuplündern. Wenn es darum geht, Konzerne zur Rechenschaft zu ziehen, ist unser Rechtsstaat zu feige! Eine Schande für dieses Land! ... und für die Minder-Steuereinnahmen dürfen wir kleinen Leute wieder aufkommen. Wirklich eine Schand für dieses Land. Wo ist der Rechtsstaat ???

  • #87

    Thomas (Dienstag, 15 Oktober 2019 16:10)

    Doch aus meiner eigener Erfahrung würde ich schon sagen: Nur wenn es wirklich nicht anders geht bei Amazon Marketplace bestellen. Hatte schon einiges an Ärger damit. Teilweise kann man Waren auch nicth zurückschicken, da eine Versandadresse in China etc. angegeben ist.

  • #88

    lübecker (Dienstag, 22 Oktober 2019 14:03)

    bei amazon werden auch plagiate en mas verkauft. und keinen stört es.

  • #89

    Gerhard Teufel (Mittwoch, 25 März 2020 14:36)

    Ich habe im Dezember 2019 über Amazon eine Bestellung aufgegeben, der Betrag wurde auch sogleich abgebucht. Die Ware habe ich bis heute weder erhalten noch eine Rückerstattung des Betrags. Das nenne ich Betrug. Mehrere Anfragen an Amazon wurden ignoriert, man kann sich dort nicht abmelden. Den Betrag habe ich abgeschrieben, aber mit so einer Firma will ich nichts mehr zu tun haben.

  • #90

    Michael (Mittwoch, 12 August 2020 20:41)

    Willkommen im Club. Ich bin nach 14 Jahren im Ausland wieder zurueck in Deutschland. Habe ein Amazon Konto eroeffnet und 400 Euro in Geschenkgutscheinen auf das Konto geladen und wollte bestellen. Im Bestellvorgang wurde mein Konto gesperrt, dass war Mitte Mai. Seitdem versuche ich meine 400 Euro zurueck zu bekommen. Zahllose Anrufe und emails, keine Loesung in Sicht. Heute hat mir ein Amazon Mitarbeiter gesagt ich muesse Anzeige erstatten, um mein Geld zurueck zu bekommen. Mir fehlen die Worte und ich fuehle mich total hilflos. Amazon bestaetigt mein Guthaben, weigert sich aber das Konto frei zu schalten oder mir mein Geld zurueck zu geben. So viel zu einer globalisierten Arbeitswelt.

  • #91

    Otto Kraut (Donnerstag, 22 Oktober 2020 04:28)

    Es ging mir ebenso mit einem 300 Euro teuren Monitor, der aus Frankreich kam, obwohl das Unternehmen eine deutsche USt.-ID hatte und das Angebot auch den Nettobetrag zeigte. Amazon.de hielt sich da vollkommen raus, und verwies immer nur auf diese Firma. Die konnte ich nachdem ich 2mal auf französisch meinen Wunsch nach einer Rechnung geschrieben habe binnen 3 Monaten dazu bringen mir die Rechnung auszustellen.

    Oft habe ich mittlerweile auch festgestellt, dass bei Artikeln, welche deutlich günstiger sind als z.B. bei ebay Zubehör teile fehlen oder es gar nicht genau diese Artikel sind die angeboten werden. Seitdem kaufe ich nur noch Artikel die ich woanders wirklich nicht finden kann, oder wo es praktisch ist sie gleich zu einem Freund zu schicken. Oder wenn ich erfahre, dass z. B. Bosch eine Zeit lang Bohrer im europäischen Ausland für 40% günstiger angeboten hat wie in Deutschland um in den Markt zu kommen. Da war dann auch die Rechnung weniger wichtig. Liefertermine werden mittlerweile auch nicht mehr eingehalten.

    Das sind dann meist Büchern, die ich anderen schenken möchte, z.B. ein Buch auf niederländisch direkt an meinen Freund in den Niederlanden. Hier spare ich echt Porto und Zeit. Und manche Hörbücher die es nicht als download bei meiner Buchhandlung hier im Ort gibt.

    Dann erspart man sich auch das Wegklicken der Werbung für Kreditkarten oder Primenach der Bestellung. Die kommt von Amazon. de und obwohl ich über 10 Jahre Kunde bin und nur einmal etwas zurückgesendet habe weil es 3 Wochen zu spät kam nervt der Versand hier.

    Ebay versucht bisher immer bei Problemen zu helfen, mit Erfolg.

  • #92

    Mike Manner (Freitag, 03 Dezember 2021 14:50)

    Ach Frau Andresen, wenn Sie nur ahnen würden was im Getriebe von Amazon wirklich vor sich geht und wie manche Händler dort schlecht behandelt und andere mit Samthandschuhen angefasst werden (Händler aus China dürfen leider fast alles erst mal ungestraft tun) - Sie würde nichts mehr wundern. So eine Rechnungspanne ist da wirklich nur die Spitze des Eisbergs.

  • #93

    Michael Eckert (Montag, 23 Mai 2022 09:34)

    Hallo, ich würde gerne auf diese zwei Sätze eingehen:
    "Aber amazon.de sandte uns nur die uns bereits bekannte E-Mail-Adresse zu.
    So besitzen wir keine ladungsfähige Adresse des Anbieters und haben keine formale Möglichkeit, die korrekte Rechnung postalisch bei ihm anzufordern."

    Das passt nämlich gut zu meinem Problem.
    Ich habe ein Produkt, zu einem recht günstigen Preis erwischt, dachte ich zumindest. Leider kam das Produkt nie (beim Versand verloren gegangen) an und Amazon wollte mir lediglich eine Gutschrift anbieten, da der Neupreis mittlerweile doppelt so hoch war - war das keine Option für mich.
    Ich bin kein Jurist, würde aber vermuten, dass ich Anspruch auf eine Nachlieferung habe, auch gibt
    mir Amazon keine Daten zum Verkäufer die ich belastbar verwenden könnte um mein Recht durchzusetzen.

    Gern kann mich jemand als "kleinlich" bezeichnen, aber wenn ein quasi Monopolist bewusst Grauzonen toleriert, ohne diese Lücken schließen zu wollen - dann werden wir als Konsument früher oder später die Rechnung dafür bezahlen müssen.