Wer über amazon.de digitale Leistungen wie eBooks, Games oder Software bezieht, nimmt eine Leistung von Amazon aus Luxemburg entgegen. Und erhält In Folge auf Grund geltenden luxemburgischen Rechts keine Rechnung. Denn amazon.de richtet das digitale Angebot nur an Privatpersonen und ist daher nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet.
Welche Konsequenzen hat dieses Vorgehen von amazon.de für Privatpersonen und für Firmen?
amazon.de gibt in der Bestellübersicht für digitale Inhalte an, dass diese über Amazon Media EU Sarl in Luxemburg ausgeliefert haben. amazon.de erläutert nachfragenden Kunden das Verhalten genauer:
"Kindle-Inhalte und -Services werden nur an Privatpersonen verkauft und nicht an Firmenkunden, juristische Personen oder Kunden, die sie zu Geschäftszwecken, für eine Institution oder zum Wiederverkauf erwerben möchten. Daher können wir Ihnen leider keine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis ausstellen."
Dieses Vorgehen führt meiner Meinung nach zu zwei steuerlichen Auswirkungen:
- Es macht eine steuerliche Absetzbarkeit für Privatpersonen (z.B. als Werbungskosten für Fachbüchern) von Kindle-Büchern schwierig. Schließlich erfordert dies den Nachweis durch Quittungen bzw. Rechnungen. amazon.de stellt diese für Download-Produkte nicht aus.
- Firmen müssen, die Kindle-eBooks als Betriebsausgabe annehmen, diese nachversteuern. Der Ort der Leistungserbringung ist in diesem Falle Deutschland und wird mit 19% Umsatzsteuer belastet. Der Leistungsempfänger schuldet anstelle des leistenden Unternehmens die Umsatzsteuer §13b Abs. 5 Satz 1 UStG. (Zitiert nach NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, Ausgabe 28)
Auch ein Wechsel des Kindle-Accounts unter amazon.com hilft nichts. Die Auswahl an Fachbüchern (gerade im IT-Bereich ist dort deutlich größer). Aber auch dort ist in der Detailansicht einer Bestellung nachlesbar:
"Please note: This is not a VAT invoice"
Nicht nur für eBooks werden durch amazon.de keine Quittungen ausgestellt. Ein Nachweis als Rechnung erfolgt ebenfalls nicht für andere digitale Güter wie Software.
Als ärgerlich empfinde ich, dass es dem Angebot von amazon.de während der Bestellung nicht anzusehen ist, dass es sich um ein reines Angebot an Privatpersonen (ohne nachfolgende Quittungserstellung) handelt.
Ich werde auf jeden Fall zukünftig eBooks über andere Anbieter beziehen, um den befürchteten steuerrechtlichen Auswirkungen aus dem Weg zu gehen.
Update (12.01.2012)
Wer eBooks über den deutschen Account gekauft hat, kann über die E-Mail-Adresse kindle-support@amazon.de eine Rechnung anfordern. Diese wird per Post zugestellt. Rechnungsabsender ist die Amazon Media EU SARL. Das Dokument enthält eine Rechnungsnummer, einen Leistungserbringer, den Leistungszeitraum, ein Rechnungsdatum, eine VAT-ID, den Ausweis der Mehrwertsteuer von 3%, den Leistungempfänger - also alles, was man zum "Absetzen" braucht.
Für eBooks, die über amazon.com gekauft wurden, werden keine Rechnungen ausgestellt. Zumindest nicht nach Anfrage an diese e-Mail-Adresse.
Update (27.01.2013)
Ich konnte keine E-Mail-Adresse ermitteln, über die ich die Rechnungsstellung für bei amazon.com erworbene eBooks auslösen konnte.
Das Ausprobieren anderer Anbieter war erfolgreich. So sendet z.B. thalia.de direkt nach Download der eBooks eine PDF-Rechnung an den Leistungsempfänger zu.
Update (22.03.2013)
Das mir bekannte Rechnungsanforderungsverfahren für eBooks bei amazon.de habe ich im BlogPost "Kindle-Inhalte nur für Privatpersonen" näher beschrieben.
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Judith Andresen (Freitag, 04 Januar 2013 19:59)
Nach Hinweisen meiner Leserschaft sendete ich eine Mail an kindle-support@amazon.de mit der Bitte um Rechnungsausstellung für ein Kindle-Buch.
Ich erhielt nach wenigen Stunden die folgende Nachricht:
"Guten Tag, Frau Andresen,
mit diesem Schreiben bestätige ich Ihnen, dass wir Ihre Rechnungsanfrage erhalten haben.
Bestellnummer(n): XXXX
Ich werde Sie erneut per E-Mail informieren, sobald wir Ihre Rechnung versendet haben. Dies sollte innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage der Fall sein.
Vielen Dank für Ihr Interesse an Kindle. [...]"
Ich informiere Euch, was dabei herausgekommen ist.
Wurst (Samstag, 12 Januar 2013 13:20)
Internetausdrucker!
Patrick (Freitag, 03 Mai 2013 04:54)
Die Rechnung wird jedoch nur an den Namen im Account geschickt, wer also eine OG, OHG, GMBH uä hat, kann damit leider nichts anfangen, da nur "Vorname Nachname" auf der Rechnung steht und somit nur von Personenfirmen in Anspruch genommen werden kann.
Leider ist der von Thalia nicht so gut wie der von Amazon. Ich würde mir ein gleichwertiges Konkurrenzangebot wünschen - das für Firmen nutzbar ist, das Gerät aber auch dementsprechende Qualität aufweist. Die Vorgehensweise von Amazon ist zu verurteilen - aber soviel ich weiß wird dem ab 2014 ein Riegel vorgeschoben, täusche ich mich da?
Gruß
Patrick